Klageeinreichung der bayerischen Grünen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Polizeiaufgabengesetz.

Die bayerischen Grünen haben heute gegen das am 25. Mai 2018 in Kraft getretene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Begründung der Grünen:  In Bayern gibt es so wenig Kriminalität wie seit 30 Jahren nicht mehr. Die Bürgerinnen und Bürger lebten weitgehend sicher. Und dennoch wolle die CSU der Polizei deutlich mehr Eingriffsbefugnisse geben. Die Folge: Die Freiheit der Menschen werde massiv eingeschränkt, die Bürgerinnen- und Bürgerrechte werden beschnitten. Die Tätigkeit der Polizei verschiebe sich immer weiter ins Gefahrenvorfeld, sie erhalte nachrichtendienstliche Befugnisse. Statt einer „konkreten Gefahr“ reiche eine „drohende Gefahr“ aus, um weitreichende Möglichkeiten der Überwachung einzusetzen. Die CSU habe die Kritik nicht ernst genommen – deswegen sei  heute Klage ( Klage_BayVerfGH_BayPAG-final ) eingereicht worden!

Fotos: Pressekonferenz (links) und Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Collage: TP Presseagentur Berlin

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