Rentenversicherung für Gefangene: Übernahme der Kosten durch den Bund oder die Versichertengemeinschaft sei nicht sachgerecht.

Zum Thema „Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung“ gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgendes Statement gegenüber der TP Presseagentur Berlin ab:

„Das BMAS begrüßt grundsätzlich, dass sich die Justizministerkonferenz für die Einbeziehung von im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung ausspricht. Die Einführung einer Versicherungspflicht für diesen Personenkreis scheiterte in der Vergangenheit daran, dass die Länder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen hätten. Hierzu waren und sind die Länder nicht bereit. Eine Lösung, wie von der Justizministerkonferenz gefordert, bei denen nicht die Länder, sondern der Bund oder gar die Versichertengemeinschaft die Kosten der Absicherung tragen, ist nicht sachgerecht. Strafvollzug und die strafvollzugsrechtliche Vergütung der arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten ist Ländersache, die damit einhergehenden Kosten sind daher von den Ländern zu tragen. Aus dem Umstand, dass der Bund seit 2014 den Ländern die Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattet, ergibt sich keine Begründung dafür, dass der Bund für die Altersvorsorge der arbeitenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten aufkommen soll.“

Fotoquelle und Montage: TP Presseagentur Berlin

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