„Containern“: Urteil beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat Entsetzen ausgelöst.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck zwei Studentinnen wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus einem Container verurteilt.

Dabei wollten beide damit lediglich ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung setzen.

Sie erhielten eine Verwarnung und wurden zu einer Geldbuße von jeweils 225 Euro verurteilt – dies allerdings unter Vorbehalt. Diese müssen sie somit nicht zahlen, wenn sie innerhalb einer zweijährigen Bewährungszeit straffrei bleiben. Als Bewährungsauflage sollen beide zudem acht Stunden bei einer örtlichen Tafel helfen.

Toni Schuberl, Abgeordneter der Grünen im Bayerischen Landtag, der vor dem Gerichtsgebäude an der Demonstration teilnahm, erklärte gegenüber der TP Presseagentur Berlin:

„Das Skandalöse an der Sache ist, dass die Staatsanwaltschaft unbedingt auf eine Verurteilung pochte. Obwohl es für sie ein Leichtes gewesen wäre, die Sache wegen Geringfügigkeit einzustellen, setzte sie den Wert willkürlich auf 100 Euro fest, damit es als ein ‚besonders schwerer Diebstahl‘ gewertet werden kann und damit das ‚besondere Öffentliche Interesse‘ einer Einstellung entgegensteht.“

Obwohl der Strafantrag von dem Supermarkt zurückgezogen wurde, war es dem Amtsgericht somit nicht mehr möglich, das Verfahren ohne Einverständnis der Staatsanwalt einzustellen.

Diese pochte bis zuletzt auf eine Verurteilung, um unbedingt ein Exempel zu statuieren.

Toni Schuberl auf Facebook:

„Ich war vor Ort und bin entsetzt darüber, wie die Staatsanwaltschaft München hier ein Exempel statuieren ließ. Es wäre ein Leichtes gewesen, dieses Verfahren einfach einzustellen. Doch dem Staatsanwalt war es so wichtig, hier eine Verurteilung zu bekommen, dass er von einem Wert der weggeschmissenen Lebensmittel von ca. 100 Euro ausging (dadurch war es nicht mehr geringwertig) und zudem noch das besondere öffentliche Interesse an einer Verurteilung feststellte. So musste der Richter ein Urteil fällen.

Und gleichzeitig beklagt sich die Justiz über fehlendes Personal und einer nicht mehr bewältigbaren Masse an Verfahren.“

Katja Kipping, Bundesvorsitzende der Linken, auf Twitter:

„Für ein Gericht in Bayern ist es ‚gemeinsam begangener Diebstahl‘, für mich bleibt es ein Akt des zivilen Ungehorsams gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Ich fordere ein Anti-Wegwerf-Gesetz für unverkaufte Nahrungsmittel in Supermarktketten.“

4 Antworten

  1. Dass man einen Restmüll der weggeschmissen wird mit einem Wert von 100€ bemisst nur um daraus eine BESONDERE SCHWERE DES DIEBSTAHLS der Staatsanwaltschaft festzustellen
    ist menschlich und moralisch mehr als verwerflich.
    Abfall ist Abfall wenn er keiner Verwertung zugeführt werden kann.

    Gegen Frau Merkel und Co. ermittelt keine Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Schengener und Dublin-Abkommen.

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