Urheberrechtsreform: Statements.

„Richtlinie zum Urheberrecht ist ein wichtiger Schritt für Kreative und ihre Verbände in Europa.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Urheberrecht „einen notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler“. ver.di hat den Gesetzgebungsprozess seit 2016 begleitet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern in diesem Bereich der stärkste Urheberverband in Deutschland.

„Mit der Richtlinie ist der Anspruch der Kreativen auf angemessene und verhältnismäßige Vergütung europaweit vorgegeben. Gewerkschaften und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich“, erklärte der stellvertretende ver.di Vorsitzende Frank Werneke zu den Regelungen zum Urhebervertragsrecht. „Nun ist die Bundesregierung gefordert, die europäische Regelung auch national umzusetzen und dabei die Rechtsposition der Kreativen nachhaltig zu verbessern, auch gegenüber den Verwertern.“

Erfreulich sei die Absicherung des deutschen Modells der gemeinsam von Autoren und Verlagen geführten Verwertungsgesellschaften. Deren Bedeutung würde durch die Richtlinie noch einmal gesteigert. „Als Gewerkschaft wissen wir, dass Tarifergebnisse ganz wesentlich von der eigenen Verhandlungsstärke abhängen. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die VG Bild Kunst können in den Verhandlungen mit Vergütungsschuldnern wie Rundfunksendern, Geräteherstellern aber auch den größten Plattformen deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln“, sagte Werneke.

Die neue Richtlinie regelt die durch die Digitalisierung ermöglichten oder erleichterten Nutzungen geschützter Werke. „Nach beinahe 20 Jahren gesetzgeberischer Untätigkeit in diesem Bereich auf der EU-Ebene gibt der Gesetzgeber jetzt wieder einen zeitgemäßen urheberrechtlichen Rahmen vor. Damit trägt er den Chancen der Digitalisierung Rechnung“, so Werneke weiter.

Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates, der an der Aushandlung des Papiers beteiligt war.

https://ec.europa.eu/germany/news/20190326-urheberrechtsreform_de

EU-Urheberrechtsreform: Ein großer Fehler.

Zur Annahme der EU-Urheberrechtsrichtlinie durch das Europäische Parlament erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Die digitale Medienvielfalt hängt elementar von der Schöpfung von Inhalten ab. Ohne einen effektiven Schutz und faire Vergütung der Urheberinnen und Urheber droht die Medienvielfalt im digitalen Raum zu veröden. Ohne Inhalte wäre das Netz leer.

Die EU-Richtlinie schafft allerdings hauptsächlich Rechtsunsicherheit zulasten kleiner Plattformen, über denen künftig das Haftungsrisiko schwebt. Plattformen werden eher rigoros löschen, bevor sie das Risiko eines Gerichtsprozesses auf sich nehmen. Für die großen Plattformen, auf die die Regelung abzielt, ist das aufgrund ihrer Marktmacht kein Problem. Im Gegenteil, für sie wird sogar noch ein neues Geschäftsmodell mit ihren bereits entwickelten Filtertechnologien geschaffen. Diese sind allerdings sehr fehleranfällig und können beispielsweise Satire oder Zitate nicht von einer Urheberrechtsverletzung unterscheiden.

Was fehlt, sind hilfreiche Vorschläge für ausgewogene, durchdachte und praxisnahe Regelungen abseits von Filtern und Leistungsschutzrecht. Die Bundesregierung ist seit Jahren nicht bereit, das Leistungsschutzrecht auf nationaler Ebene zu evaluieren, drückt dieses jetzt jedoch im Blindflug auf EU-Ebene durch.

Die Bundesregierung hat in Brüssel durch ihre Untätigkeit die Möglichkeit verpasst, den so dringend benötigten ausgewogenen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Statt die großen Plattformen als Medienanbieter zu regulieren, wurde versucht über das Urheberrecht etwas zu klären, was an anderer Stelle hätte reguliert werden müssen. Jetzt hat die Bundesregierung die allerletzte Chance bei der Abstimmung im Rat und der nationalen Umsetzung der Richtlinie. Die Bundesregierung muss die Richtlinie im Rat ablehnen oder bei der Umsetzung trotz eines engen Spielraums die Rechtsunsicherheiten beseitigen. Obgleich es besser gewesen wäre, sie hätte sich von vornherein für eine bessere Richtlinie eingesetzt.“

EU-Urheberrechtsreform schränkt Meinungsfreiheit ein.

Zur Verabschiedung der Urheberrechtsreform im Europäischen Parlament erklärt das FDP-Fraktionsvorstandsmitglied im Bundestag und Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda Jimmy Schulz:

„Das ist ein schwarzer Tag für das freie Netz. Durch die Reform werden Urheber nicht wirklich gestärkt, dafür aber die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Denn Upload-Filter werden auch legale Inhalte blockieren und sind der Grundstein für eine europaweite Zensurinfrastruktur. Notwendig wäre stattdessen ein fairer Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern gewesen. Jetzt muss es darum gehen, den Schaden zu begrenzen. Es ist ein Trauerspiel, was Union und SPD ermöglicht haben. Die Debatte über Upload-Filter wird weitergehen, da mit der Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte schon die nächste Bürgerrechts-Baustelle wartet.“

Entscheidung des Europäischen Parlaments zum Urheberrecht – Grütters: „Ein echter Erfolg für kulturelle und journalistische Vielfalt“.
Zur Reform sagte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „Die EU-Urheberrechtsreform ist ein hart erkämpfter und echter Erfolg. Sie sorgt für einen besseren digitalen Zugang zur Kultur und dafür, dass professionelles kreatives Schaffen auch bezahlt wird. Dies ist eine Grundvoraussetzung für kulturelle und journalistische Vielfalt sowie für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa.“

Mit Blick auf die Regelung zur Plattformhaftung unterstrich die Staatsministerin: „Große Plattformen leben zu einem erheblichen Teil von der kreativen Leistung und vom geistigen Eigentum ihrer Schöpfer und erzielen hohe Umsätze durch Werbung damit. Es ist deshalb notwendig, dass sie stärker in die Verantwortung genommen werden. Zugleich ist die Regelung ausgewogen und fair. So werden kleinere Startups für einen gewissen Zeitraum ausgenommen. Parodien und Zitate dürfen weiterhin verwendet werden und nicht-kommerzielle Plattformen für Bildung und Forschung sind nicht erfasst. Auch der neutrale Beschwerdemechanismus für Nutzer wird dazu beitragen, zu einem fairen Interessenausgleich zu kommen.“

Zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger betonte die Staatsministerin: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass Zeitungsverlage und Journalisten im digitalen Zeitalter weiterhin verlässliche und qualitativ hochwertige Informationen liefern können. Desinformation ist eine der größten Gefahren für unsere Demokratie. Wir müssen uns auf europäischer Ebene deshalb noch stärker als zuvor für die Unabhängigkeit der Presse einsetzen und nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen.“

Urheberrechtsrichtlinie mit Augenmaß umsetzen.

Keine Uploadfilter im nationalen Recht.

Das Europäische Parlament hat heute die EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und Thorsten Frei sowie die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski:

„Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber haben auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Auf der anderen Seite nehmen wir aber die Sorgen derjenigen ernst, die eine Einschränkung bei der Veröffentlichung von Inhalten und Einschränkungen der Meinungsvielfalt fürchten. Eine Absicherung von Urheberrechten darf nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten mit der Folge blockiert wird, dass damit Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung verbunden sind.

Der Kompromiss, den die Kollegen in Europa nunmehr erzielt haben, war Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen. Die neue Richtlinie sorgt dafür, dass solche Internetplattformen in die Pflicht genommen werden, die ihr Geschäftsmodell auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material aufgebaut haben. Sie müssen nun einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die Urheber abgeben. Wichtig ist für uns: Wir wollen in der nun anstehenden deutschen Umsetzung der Richtlinie dafür Sorge tragen, dass es nicht zu den vielfältig angegriffenen Upload-Filtern und gefürchteten Einschränkungen der Meinungsfreiheit kommt. Dafür hat die CDU-Deutschlands ein Umsetzungsmodell entwickelt, das auf dem Grundsatz ,Bezahlen statt Blockieren‘ basiert. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass die Neuerung zu einem guten und fairen Interessenausgleich in Deutschland führt.“

Desinformationskampagne vor Urteil zur Urheberrechtsreform hat Früchte getragen.

„Das Abstimmungsergebnis ist eine bittere Niederlage für alle, die sich in den letzten Jahren und Wochen für ein freies Internet und einen sinnvollen Interessensausgleich im Urheberrecht eingesetzt haben. Besonders erschütternd ist, dass damit eine massive Desinformationskampagne aus Unionspartien und Verlagsbranche Früchte getragen hat, die den Protest als fremdgesteuert diffamiert hat. Der Erfolg solcher Methoden, die wir eher aus autoritär regierten Staaten gewöhnt sind, ist geeignet, das Vertrauen in unsere Demokratie und ihre Institutionen zu untergraben“, erklärt Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag und Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, zur heutigen Annahme der EU-Urheberrechtsreform im Europaparlament. Sitte weiter:

„Jetzt beginnt die Schadensbegrenzung. Diejenigen, die behauptet haben, eine nationale Umsetzung wäre ohne verpflichtende Uploadfilter und Einschränkung der Meinungsfreiheit möglich, sind jetzt in der Verantwortung und müssen konkrete Vorschläge auf den Tisch legen. Wir werden sie an ihrem Wort messen.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

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