Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und Petra Pau erneut entscheiden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss über die Auskunftsanträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau betreffend die Akte zur Partei Die Linke neu entscheiden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit heute verkündeten Urteilen entschieden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den Klägern die Auskunft darüber verweigert, welche Daten zu ihren Personen in der dortigen Sachakte zur Partei Die Linke enthalten sind. 

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zur Begründung seiner Urteile ausgeführt, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt habe. Weder könne sich das Bundesamt für Verfassungsschutz hier auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 16 A 1009/14 (I. Instanz: VG Köln 20 K 6112/09)  16 A 1010/14 (I. Instanz: VG Köln 20 K 6717/12)

Fotoquellen/Collage: TP Presseagentur Berlin

Pressemitteilung von Petra Pau vom 30. Juli 2019:

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