Straffällige Kinder brauchen Hilfe und Unterstützung.

Vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 18-jährigen, an der drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige beteiligt gewesen sein sollen, und vom Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gefordert wird, wollte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, mit einer Kleinen Anfrage von der mecklenburg-vorpommerschen Landesregierung insbesondere wissen, welche Position diese dazu vertrete.

Auf die Antwort der Landesregierung

gab Bernhardt heute folgende Erklärung ab:

„Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ablehnt. Auch wenn es in der Vergangenheit vereinzelt zu Straftaten durch Kinder kam, ist die Entwicklung der Tatverdächtigen unter 14 Jahren tendenziell eher rückläufig. Die Altersgrenze von 14 Jahren für die Strafmündigkeit hat sich bewährt.

Anstatt über die Absenkung des Strafmündigkeitsalters zu diskutieren, müssen Wege gesucht werden, vorhandene Mittel der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Familiengerichts effektiver und vor allem schneller einzusetzen. Die Wirksamkeit der Mittel hängt entscheidend davon ab, wie rasch sie nach der Tatbegehung eingesetzt werden. Sanktionen müssen der Tat unmittelbar folgen. Delinquente Kinder, denen es an Unrechtsbewusstsein fehlt, benötigen vor allem Betreuung und in gewissem Maße auch Erziehung. Es muss verhindert werden, dass sie künftig wieder straffällig werden. Gut qualifiziertes Personal in der Kinder- und Jugendhilfe ist deshalb deutlich sinnvoller als an der Altersschraube zu drehen.“

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