Mutmaßlicher Terrorverdächtigter wieder freigelassen.

Nachdem die Generalbundesanwaltschaft gestern mitteilte, einen am 2. November durch die Berliner Polizei festgenommenen mutmaßlichen Terrorverdächtigen dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung über einen Haftbefehl vorführen zu lassen, wurde nun bekannt, dass der Haftbefehl abgelehnt wurde.

Zunächst hieß es, dass der Beschuldigte nach den bisherigen Erkenntnissen Kontakt zu einem in Syrien aufhältigen IS-Mitglied hatte, das für Operationen der Vereinigung im Ausland zuständig sei. Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 StGB). Die Bundesanwaltschaft hatte ihn durch Beamte der Berliner Polizei vorläufig festnehmen lassen. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

„Die Vorgänge im Fall des Berliner Terrorverdächtigen werfen erneut ernsthafte Fragen nach der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes auf“, kommentierte heute nun die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Ulla Jelpke, die Ablehnung eines Haftbefehls durch den Bundesgerichtshof gegen den 27-jährigen Verdächtigen.

Jelpke weiter:

„Ausschlaggebend für die Festnahme und Beantragung des Haftbefehls waren nach eigener Bekundung der Bundesanwaltschaft Informationen des Verfassungsschutzes. Dieser muss sich jetzt fragen lassen, wie seriös sein Material war, nachdem es vom Bundesgerichtshof für allzu dünn befunden wurde.

Der Versuch von Innenminister de Maizière, die Festnahme als Zeichen für einen effektiven Inlandsgeheimdienst zu verkaufen, ist jedenfalls nach hinten losgegangen. Der Vorgang gibt keinerlei Anlass, die berechtigte Skepsis in der Bevölkerung gegenüber dem Verfassungsschutz abzubauen, im Gegenteil. Für mich zeigt das vielmehr: Auf den Geheimdienst ist in Sachen Sicherheit und Terrorbekämpfung kein Verlass. Er kann und darf seriöse Polizeiarbeit nicht ersetzen.

Ich habe beantragt, dass der Innenausschuss des Bundestages bei seiner Sitzung am kommenden Mittwoch umfassend von Vertretern der Bundesanwaltschaft, des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Hintergründe informiert wird.“

TP

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*