„Das Dunkelfeld beim Menschenhandel ist weiterhin enorm groß“.

Berlin. Mit Blick auf den Tag gegen den Menschenhandel am Dienstag, 30. Juli 2024, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine engere und noch besser koordinierte länderübergreifende sowie internationale Polizeiarbeit. Der Handel mit Menschen zum Zwecke der Ausbeutung sei durch internationale, kriminelle Strukturen organisiert. Dies erfordere, die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde Europol zu erweitern, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz am Montag in Berlin. „Mit Blick auf die in Europa grassierende Bandenkriminalität ist aus unserer Sicht dringend geboten, Europol finanziell wie personell zu stärken und mit operativen Befugnissen auszustatten.“

Vor kurzem hatte Europol-Chefin Catherine De Bolle von einer dramatischen Lage der europäischen Bandenkriminalität gesprochen. Das organisierte Verbrechen breitet sich ihr zufolge in Europa immer weiter aus. Diese Einschätzung, so Poitz zeige eindeutig, dass sich Europa polizeilich von seinen Grenzen lösen müsse. Trotz unterschiedlicher Sicherheitsstrukturen und Ermittlungsbefugnissen müsse innerhalb der europäischen Sicherheitsbehörden eine einheitliche Bekämpfungsstrategie weiter angestrebt werden.

Die von den Polizeien in der Bundesrepublik eingesetzten, auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung spezialisierten Einheiten benötigten jedoch ebenso eine kräftige personelle Aufstockung, erklärte der GdP-Vize. Zudem seien zusätzliche Mittel für Schulungen und technische Ausstattung notwendig. „Das Dunkelfeld beim Menschenhandel ist weiterhin enorm groß. Wer dort mehr Licht ins Dunkel bringen möchte, muss erstens nachhaltig investieren, zweitens den grenzüberschreitenden Informationsaustausch intensivieren und gemeinsame Ermittlungen mit Polizeien aus europäischen Ländern und auf internationaler Ebene vorantreiben sowie drittens die gesetzlichen Instrumente der Polizeien wie die Mindestspeicherung von IP-Adressen auf einen zeitgemäßen Stand bringen“, betonte Poitz. Der GdP-Vize betonte weiterhin, dass Datenschutz kein Täterschutz sein dürfe. Insbesondere in der Bundesrepublik werde dieser Eindruck teils erweckt.

Dennoch verbleibe auch im eigenen Land noch genügend Nachholbedarf für eine effektivere Bekämpfung dieses sehr komplexen Deliktsfeldes. Poitz: „Auch in der Bundesrepublik ist eine Stärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit vonnöten. Zum Beispiel durch gemeinsame Ermittlungsgruppen von Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie einen einheitlichen, schnellen Datenaustausch mit Sozialbehörden. Das ist ein Erfolg versprechender Ansatz, der die sexuelle und Arbeitsausbeutung, ebenso wie damit einhergehenden Grausamkeiten, organisatorisch umfassend abdeckt.“ 

Die Behörden müssten zudem bessere Wege finden, dass sich mehr Betroffene ihnen anvertrauen. Je mehr Vertrauen bei den Opfern von Menschenhandel aufgebaut werden könne, desto mehr gerieten die Täter unter Druck.

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