Seit knapp 20 Jahren vermisster Boulevard-Informant nicht aufgefunden – Luchterhandt bleibt nach wie vor spurlos verschwunden.

Die 7. Mordkommission der Polizei Berlin suchte heute Morgen mit weiteren Einsatzkräften und Unterstützung des Bundeskriminalamts im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin auf einem Grundstück an der Alsenstraße Ecke Charlottenstraße in Berlin-Wannsee nach einem bereits seit mehreren Jahren vermissten Mann.

Anfang Dezember erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin einen zunächst anonymen Hinweis aus dem Bekanntenkreis des seit 2005 vermissten Alexander Luchterhandt, dass dessen Leichnam auf dem nun durchsuchten Grundstück abgelegt worden sein soll. Der Vermisste war damals unter anderem als Informant für verschiedene Berliner Boulevardblätter tätig, indem er illegal den Polizeifunk abhörte und gegen Meistangebote dann Paparazzis Exklusivfotoaufnahmen von u.a. polizeilichen Maßnahmen verschaffte, womit er sich Feinde u.a. bei seinem vermeintlichen Freund Bernd S. gemacht hatte, der bei seiner Festnahme exklusiv in einem Berliner Skandalblatt abgebildet war. S. war es dann auch, der Luchterhandt als vermisst gemeldet hatte. S. kam damals wegen Mordverdachts in U-Haft. Nach 3 Monaten wurde er jedoch entlassen, weil das in seiner Wohnung auf einem roten Sofa festgestellte Blut sich nicht als Luchterhandts, sondern als Tierblut herausgestellt hatte. In Luchterhandts unverschlossener Wohnung in Berlin-Lichtenberg sollen nach seinem Verschwinden ca. 70.000 Euro unter einer Matratze sowie eine vermeintlich technisch hohe Abhöranlage gefunden worden sein – etwa vergleichbar mit der Anlage aus dem Film „Der Dialog“ mit Gene Hackmann. Seit dem 20. Mai 2005 ist Luchterhandts Aufenthaltsort unbekannt. Die Strafverfolgungsbehörden gehen seitdem von einem Tötungsdelikt aus und haben wegen Mordes zu ermitteln begonnen.

In dem Verfahren wurden insgesamt fünf Männer als Beschuldigte geführt, zwei von ihnen befanden sich wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes – darunter der mittlerweile verstorbene Bernd S. – auch zwischenzeitig in Untersuchungshaft. Gegen keinen der fünf Beschuldigten ließ sich im Laufe der Ermittlungen aber der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht begründen, eine Verurteilung wäre also angesichts der Beweislage – insbesondere auch des Fehlens eines Leichnams des mutmaßlich Getöteten – nicht zu erwarten gewesen. Das Ermittlungsverfahren wurde gegen die Beschuldigten daher am 21. Oktober 2008 eingestellt.

Auch die heutigen Maßnahmen führten nicht zum Auffinden etwaiger Beweismittel, auch nicht zum Auffinden des Leichnams Alexander Luchterhandts. Die Beweislage ist daher unverändert, sodass es bei der Verfahrenseinstellung verbleibt.

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