Freude beim Bundeskartellamt.

Zum heutigen Urteil des BGH in Sachen Bundeskartellamt / Apple gab Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, folgendes Statement ab:

„Wir freuen uns über die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, dass Apple der verschärften Missbrauchsaufsicht unterliegt. Unsere bereits laufende Prüfung von Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps steht damit auf einem soliden Fundament, wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Fall und weiteren Fällen gegen die großen Internetkonzerne. “  

Hintergrund:

Das Instrument zur Aufsicht über Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne, § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ist im Jahr 2021 in Kraft getreten. Seitdem hat das Bundeskartellamt mehrere Verfahren gegen Alphabet/Google, Amazon, Apple, Facebook/Meta und Microsoft eingeleitet und bereits eine ganze Reihe an Verbesserungen erreichen können. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Zu der Vorschrift des 19a GWB finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite: https://www.bundeskartellamt.de/DE/DigitalWirtschaft/RegelnDigitalwirtschaft/regelndigitalwirtschaft_node.html

Die Anwendung der Vorschrift ist zweistufig aufgebaut. Im ersten Schritt prüft das Bundeskartellamt, ob ein Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Diese Machtstellung wurde bislang bereits (rechtskräftig) bei Alphabet/Google, Meta/Facebook, Amazon, Microsoft und Apple festgestellt. Im Falle von Apple hat der BGH die Feststellung des Bundeskartellamtes heute, im Falle von Amazon am 23. April 2024 bestätigt. Die übrigen Unternehmen haben kein Rechtsmittelgegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes eingelegt.

Im zweiten Schritt kann das Amt dann wettbewerbswidrige Praktiken untersagen. Zu den laufenden und bereits abgeschlossenen Verfahren gegen die genannten Unternehmen finden Sie weitere Informationen ebenfalls auf der Internetseite: https://www.bundeskartellamt.de/DE/DigitalWirtschaft/VerfahrenGegenGrosseDigitalkonzerne/verfahrengegengrossedigitalkonzerne_node.html

Fotoquelle: By Web Summit – DG2_1750, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=63934126

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