Berlin, 7. August 2025 – Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Zulässigkeit von (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung begrüßt. In Zeiten terroristischer Bedrohungen brauchen Ermittlungsbehörden wirksame Instrumente, sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
„Die terroristische Bedrohungslage ist hoch und das wird auch in der Zukunft erst einmal so bleiben. Religiöse, politische und andere Fanatiker überall auf der Welt nutzen jede Gelegenheit, mit ihren mörderischen Attacken Öffentlichkeit zu erzielen und Angst und Schrecken in der Welt zu verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung sicher, dass der Rechtsstaat die Bevölkerung vor den Gefahren des Terrorismus und gleichzeitig ihre Grundrechte schützen kann.“
Wendt weist außerdem darauf hin, dass verschleierte Telekommunikation häufig genutzt werde, um Absprachen und gemeinsames Handeln vorzubereiten. „Das ist bereits der Moment, in dem der Staat eingreifen muss, um größeren Schaden zu verhindern.“
Dazu zähle auch die Online-Durchsuchung sowie der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, auch wenn das Gericht strengere Grenzen gesetzt habe. Wendt zeigt sich überzeugt, dass die Terrorbekämpfung und Strafverfolgung durch die Entscheidung weiterhin gewährleistet seien. „Das Bundesverfassungsgericht lässt den Staat nicht schwach erscheinen, sondern stärkt ihm mit dieser Entscheidung den Rücken“, so Wendt abschließend.
„Der Beschluss stellt sicher, dass wir auch künftig schwerste Straftaten effektiv bekämpfen können“.
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sowie der Online-Durchsuchung als unverzichtbare Instrumente zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bestätigt. „In einer Zeit rasanter technischer Entwicklungen ist es unverzichtbar, dass die Polizei über moderne Ermittlungsbefugnisse verfügt. Der Beschluss stellt sicher, dass wir auch künftig schwerste Straftaten effektiv bekämpfen können“, erklärt GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke am Donnerstag.
Die GdP betont, dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung insbesondere bei terroristischer, organisierter und schwerster Kriminalität notwendige Werkzeuge sind. Rechtsfreie Räume der Kommunikation dürften nicht akzeptiert werden.
Die Entscheidung des Gerichts sichere der Polizei wesentliche Ermittlungsinstrumente, die unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz kommen. „Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass strafrechtlich relevantes Handeln immer verfolgt werden kann – gerade bei schweren Delikten“, betont der Gewerkschafter.
Foto: Rainer Wendt
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