Fußfesseln auch für Hooligans?

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) für elektronische Fußfesseln bei Gefährdern

Der Paragraph 68b I Nr. 12 des Strafgesetzbuches (StGB) ist immerhin schon seit 6 Jahren und 9 Tagen (!) in Kraft, ohne dass der derzeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuständige Berichterstatter (Bundesverfassungsrichter Müller = Ex-Ministerpräsident des Saarlandes) sich mit der Materie derart gerichtsintern hat durchsetzen können, dass eine Entscheidung in Karlsruhe in Sachen der elektronischen Fußfesseln hat fallen können. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind dazu anhängig und die Entscheidungen stehen seit Jahren aus. Evtl. hat Müller und das BVerfG insgesamt dann nach dem 17.01.2017 vielleicht „mehr“ Zeit, d. h. sich nach der wohl anstehenden NPD-Verbotsentscheidung näher mit neuen Themen / Aufgaben und zwar zu der Elektronischen Fußfessel/Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EF / EAÜ) zu befassen.

Noch bevor in Karlsruhe eine Entscheidung über die ausstehenden Verfassungsbeschwerden gefallen ist, wird schon weiter am „Maßregelrecht“ gebastelt.

Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums liegt vor.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßt geplante Erweiterung des Maßregelrechts.

„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, auch elektronische Fußfessel genannt, hat sich deutschlandweit bewährt. Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern nach richterlicher Anweisung 13 Fußfesseln aktiv. In einem weiteren Fall ist der Verurteilte wegen Weisungsverstoßes im Gefängnis. Das zeigt, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung wirksam ist. Schon aus diesem Grund halte ich eine Erweiterung des Maßregelrechts auf weitere Personengruppen wie auch sogenannten Gefährdern für durchaus sinnvoll“, gab die Justizministerin heute in einer Pressemitteilung bekannt.

„Ich begrüße daher, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Demnach sollte die elektronische Fußfessel nach der Haft vor allem auch bei verurteilten extremistischen Straftätern anwendbar sein. Es geht dabei um die Straftäter, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Da eine Aufenthaltsüberwachung als Hemmschwelle für neue Straftaten wirkt, wäre ein Mehr an Sicherheit gegeben. Die elektronische Fußfessel nützt aber auch, um an einem Tatort sofort zu erkennen, ob die Fußfesselträger zur Tatzeit als Verdächtige in Frage kommen“, so die Ministerin.

„Weiterhin halte ich die Ausweitung der elektronischen Überwachung aus präventiven Gründen auf sogenannte Hooligans für wichtig. Mit der Fußfessel wäre ein Hausarrest umsetzbar, um gewalttätige Rädelsführer aus dem Stadion fernzuhalten. Die rechtliche Möglichkeit wird derzeit geprüft“, so Ministerin Hoffmeister abschließend.

„Die elektronische Fußfessel und mithin die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EF / EAÜ) auch bei Hooligans „prophylaktisch“ einzusetzen (im Sinne eines „Hausarrestes“), wie es jüngst das Justizministerium MV in ihrer Pressemeldung vom 09.01.2017 versucht zu propagieren, geht aus meiner Sicht viel zu weit“, wendet dagegen Jurist und FDP-Mitglied Helfried Roubicek, Börgerende-Rethwisch, ein. „Da wäre man nicht mehr weit weg vom totalen Überwachungsstaat des englischen Schriftstellers George Orwell (geboren am 25. Juni 1903 in Motihari, Bihar, Britisch-Indien als Eric Arthur Blair; gestorben am 21. Januar 1950 in London), der im Jahr meiner Geburt gestorben ist. Soll das die Lösung sein: man setze einem Baby bei Geburt kurzerhand & „sicherheitshalber“ gleich einen Chip in sein Köpfchen … Allseits auffindbar – im Guten und im Bösen …“.

TP/dj

2 Antworten

  1. Der deutsche Staatsapparat gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Und zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben. Über die Konsequenzen dieses Dilemmas spricht Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen, nun Publizist und freiberuflicher Schriftsteller, mit Michael Friedrich Vogt.
    „Wir verlassen ganz deutlich den Rechtsstaat“, erklärt Helmut Roewer, denn Beamte sollen nun Weisungen ausführen, die früher illegal waren. Speziell in der Einwandererkrise hieß es früher: Grenzverletzungen werden geahndet, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Insbesondere vor dem Hintergrund Asylmißbrauch macht sich aufgrund der Drittländer-Regelung jeder strafbar, der einreist. Und jeder, der das zuläßt oder sogar dabei hilft, macht sich ebenso strafbar und ist juristisch gesehen ein Schlepper. Der Weisung der Regierung an Beamte, diese Straftat auszuführen, muß nach Beamtengesetz widersprochen werden, erklärt Helmut Roewer. Dort gilt: Eine Weisung, die eine Straftat beinhaltet, hat der Beamte nicht auszuführen.

    Normalerweise funktionierte der deutsche Rechtsstaat auf dem einfachen Prinzip, daß es verbindliche Regeln für alle gibt und diese für alle einsehbar niedergeschrieben stehen. Dazu zählen insbesondere das Grundgesetz, das bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch. Die Überregulation und das europäische Recht hält Helmut Roewer für Unsinn. Daß die deutsche Regierung sich jetzt aber genau gegen den Rechtsstaat ausspricht und gegen ihn zu handeln Anweisungen gibt, sieht Roewer mit Fassungslosigkeit. Besonders in der Einwandererkrise stelle die illegale Handlungsweise Deutschlands eine gefährliche europäische Ausnahme dar, die Deutschland im Ausland den Ruf von Hippies, Weicheiern und Geisterfahrern einbringe.

    Dies gilt insbesondere, da die unkontrollierte Einwanderung eine massive Sicherheitsgefahr darstellt, erklärt Helmut Roewer. Es gibt bereits 200.000 bis 300.000 komplett abgetauchte Einwanderer. Und üblicherweise begehen gerade Abgetauchte immer wieder Straftaten, um sich über Wasser zu halten. Und genau diese Straftaten passieren auch längst: Diebstähle, Einbrüche, Vergewaltigungen. Insbesondere Diebstähle in Kaufhäusern würden nicht gemeldet aus Angst, als Rassist dargestellt zu werden.

    Die Reaktion im Volk wird immer stärker. Und die politische Elite reagiert, indem sie sich immer weiter vom Bürger abschottet. Das, so Helmut Roewer, ist ein klares Zeichen für ein alterndes System. Die politische Elite versagt. Das Volk nimmt die Zügel in die eigenen Hände. Bürgerwehren entstehen. Und die Regierungsstraftaten der staatlichen Organisation von Gegendemos gegen legitime Demos und die Beschimpfung des eigenen Volks beschleunigen diesen Vorgang.

    Der kritische Bürger ist ehrlos gestellt und darf beleidigt werden. Seitens staatlicher Stellen wird die Ausreise anempfohlen. Gleichzeitig wird der (früher) „mündige“ Bürger wie ein zweijähriges Kind behandelt, dem man Sprechverbote erteilt. Die Meinung des Bürgers wird kriminalisiert. Und das deutsche Leitmedienkartell beteiligt sich durch Fälschungen und Ablenkung an diesem Prozeß.

    Helmut Roewer nimmt mit Trauer wahr, daß Deutschland kein sicheres Land mehr ist. Die Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung. Doch aus seiner Erfahrung ist die positive Botschaft: Die Sicherheitsbehörden aller Bereiche werden niemals gegen das eigene Volk vorgehen. Genau dort ist die Bruchlinie, an der die Regierung scheitern wird.

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