„Fußfessel-Anwalt“ Roubicek (FDP) : Fußfesseln sind menschenunwürdig und diskriminierend!

Heiko Maas: „Wir sind bereit, über alles zu reden, was mehr Sicherheit schafft.“

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich angesichts von Terroranschlägen und „wirksamer Prävention“ dagegen gegenüber dpa dazu wie folgt geäußert:

„Es ist genug geredet worden, jetzt muss entschieden werden. Dafür treffe ich mich zu Beginn dieser Woche mit Herrn de Maizière Ich werde sehr konkrete Vorschläge für eine erweiterte Gefährderhaft machen. Ein Fall Amri darf sich nicht wiederholen.

Vollziehbar ausreisepflichtige Gefährder müssen so schnell wie möglich abgeschoben werden. Um die Abschiebung von Gefährdern zu sichern, müssen sie in Abschiebehaft genommen werden. Deswegen: Abschiebehaft sollte künftig für Gefährder auch dann verhängt werden dürfen, wenn die Herkunftsstaaten bei der Rückführung nicht kooperieren.

Und: Wir müssen alles tun, um Gefährder so gut wie möglich im Blick zu haben, auch vor einer möglichen Verurteilung. Dabei darf der Einsatz von elektronischen Fußfesseln kein Tabu sein. Wir sind bereit über alles zu reden, was mehr Sicherheit schafft. Aber: Da sich Herr de Maizière nicht einmal mit der CSU geeinigt hat, werden seine Vorschläge zu einer Strukturveränderung der Sicherheitsbehörden keine Rolle spielen.

Schließlich: Die allein repressiven Vorschläge, wie sie die Union macht, werden nicht ausreichen. Prävention muss auch im Kampf gegen terroristische Bedrohungen eine viel größere Rolle spielen. Dem radikalen Islam müssen wir mit einer Präventionsoffensive den Kampf ansagen.“

Rechtsanwalt Helfried Roubicek, Börgerende-Rethwisch, der mehrere Verfassungsbeschwerden in Sachen „Fußfesseln“, die teilweise vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung schon angenommen worden, aber noch nicht entschieden sind, lehnt die sog. Fußfesseln dagegen strikt ab. Dazu erklärte das FDP-Mitglied heute:

1)

Eine elektronische Fußfessel hält einen potentiellen Straftäter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von seinem etwaigen kriminellen Vorhaben ab. Hat er so etwas vor, so schneidet er sie sich mit einem Küchenmesser ab. So einfach geht das – oder er entledigt sich derselben bei seinem Grenzübertritt ins Nachbarland! Dann wird selbstverständlich die elektronische Fußfessel über die zentralen Erfassungssysteme bundesweit weiter auf dem „Schirm“ und zwar an ihrem Lageort behalten – der Täter ist dann aber schon längst über alle Berge beziehungsweise bei seinem kriminellen Vorhaben.

2)

Derzeit gibt es in Gesamtdeutschland keine 100 elektronische Fußfesselträger, die allein schon wegen der bundesweiten Erfassung der Träger und den in allen Bundesländern eingeschalteten speziell dafür aufwendig ausgebildeten Polizeikräften einen enormen Organisations- und finanziellen Aufwand verursachen. Müssen alle jetzt potentiellen Gefährder auch eine elektronische Fußfessel bekommen, so müsste dieser Apparat x-fach vergrößert werden, denn im Endergebnis müssten nicht nur einige 100 sondern möglicherweise einige 1000 Träger von elektronischen Fußfessel 24 Stunden (!) am Tag auf dem Bildschirm in der Zentrale in Bad Vilbel verfolgt werden. Wer, bitte schön, soll das leisten und finanzieren? Natürlich ist mir klar, dass unsere Sicherheit – auch ganz auf der Linie der FDP – die uneingeschränkte Anwendung der vorhandenen Gesetze erfordert, aber damit auch ausreichend gestaltet werden muss.

3)

Die elektronische Fußfessel ist ein völlig falscher Weg! Bei uns leben Millionen von Ausländern, seit Jahrzehnten gut integriert in der Gesellschaft, ganz zu schweigen von den Millionen von Vertriebenen von vor über 70 Jahren, die kriegsfolgenbedingt bei uns eine neue Heimat gefunden haben und heute quer durch alle Gesellschaftskreise unter uns sind. Eine elektronische Fußfessel, auch mit richterlicher Anordnung, würde im Falle einer präventiven Anlegung derselben elementare Grundsätze unserer Verfassung verletzten. Man darf nicht vergessen, dass die derzeitige Praxis erst rund fünf Jahre bezüglich der elektronischen Fußfessel alt ist – vorher existierte in Deutschland dieses Gesetz nicht und es dient zur Zeit ausschließlich für abgeurteilte Straftäter, die im Rahmen ihrer Führungsaufsicht spezielle Weisungen der Justiz erhalten.

4)

Der Allgemeinheit dürfte auch unbekannt sein, dass bisher die elektronische Fußfessel nur innerhalb von Deutschland funktioniert, das heißt, kontrolliert werden kann. Natürlich kann insofern noch eine Harmonisierung auch auf europäischer Ebene erzielt werden – ob das so kurzfristig in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten möglich ist, wage ich sehr zu bezweifeln. Einige der anderen europäischen Länder kennen das System der elektronischen Fußfessel überhaupt noch gar nicht!

Ergo:

Finger weg von elektronischer Fußfessel an Ausländern, die als potentielle Gefährder, von wem auch immer, eingestuft werden! Das wäre diskriminierend! Und auch menschenunwürdig (Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte)! Auch dann, wenn eine elektronische Fußfessel nur präventiv angelegt werden soll (heutzutage gibt es das Gesetz für diese Fälle in der aktuell in Diskussion befindlichen Sicherheitspolitik noch nicht). Eine derartige Maßnahme würde de lege ferenda ausschließlich die Bevölkerung beruhigen, aber nicht das Ziel erreichen, potenzielle Täter vor deren geplanten Angriff, wie zum Beispiel jüngst in Nizza, Berlin oder am heutigen Sonntag in Jerusalem, dingfest zu machen beziehungsweise von ihren kriminellen Vorhaben abzuhalten. So einfach darf sich die Bundespolitik das nicht machen: da erwartet der durchschnittliche Bürger schon wesentlich mehr politische Kreativität‼

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