Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Augsburg.
Ermittlungskomplex „JVA Augsburg-Gablingen“: Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen ehemaliges Führungsduo und ein Mitglied der Sicherungsgruppe der JVA Augsburg-Gablingen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat am 19.01.2026 gegen die ehemalige Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin sowie ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe (SiG), die jeweils seit Oktober bzw. November 2024 vom Dienst freigestellt sind, insbesondere wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und vorsätzlicher bzw. gefährlicher Körperverletzung im Amt (§§ 340, 223, 224 StGB) Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben.
In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft Augsburg den Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
Die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll nach ihrer Versetzung im Januar 2023 in der JVA Augsburg-Gablingen ein System der Willkür etabliert haben, in dem unter Berufung auf Sicherheitsaspekte Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein sollen. In diesem Rahmen soll die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin u.a. Ministerium, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Berichten und Stellungnahmen gezielt getäuscht und im Rahmen eines unangekündigten Besuchs der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter einen ordnungsgemäßen Anstaltsbetrieb vorgespiegelt haben. Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben, ebenso wie das ehemalige Mitglied der SiG.
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, insbesondere im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 24.10.2024 in insgesamt 131 Fällen Straftaten zum Nachteil von insgesamt 102 Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen begangen zu haben.
Die Gesamtzahl der 131 Fälle teilt sich wie folgt auf die drei Angeschuldigten auf, wobei an einzelnen Fällen mehrere der Angeschuldigten beteiligt gewesen sein sollen:
• Der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin werden insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit der Belegung von besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände (bgH) zur Last gelegt. Die besonders gesicherten Hafträume sind Sonder-Haftzellen, die in Ausnahmesituationen als ultima ratio genutzt werden, z.B. bei Gefangenen, die eine Gefahr für sich oder für andere darstellen.
Die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll die besonders gesicherten Hafträume entgegen ihrem eigentlichen Zweck bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange belegt haben. So soll sie teilweise auch ohne sachlichen Grund die Unterbringung von Gefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum angeordnet haben, um die Gefangenen zu schikanieren und zu künftig angepasstem Verhalten anzuhalten.
Andere Gefangene soll sie willkürlich nicht aus dem besonders gesicherten Haftraum entlassen haben, obwohl mittlerweile kein Grund mehr für diese präventive Sicherungsmaßnahme bestanden haben soll.
Die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin soll zudem in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen im besonders gesicherten Haftraum die Grundausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage und Papierunterhose vorenthalten wurde. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen.
Die Anklage geht von insgesamt 117 Fällen einer bewusst rechtwidrigen Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum durch die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin aus. In 20 dieser Fälle soll die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin an körperlichen Misshandlungen von Gefangenen durch wechselnde Mitglieder der SiG im Zusammenhang mit der Unterbringung dieser Gefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum beteiligt gewesen sein. Sie soll von den Übergriffen nicht nur gewusst, sondern diese vielmehr gebilligt und die beteiligten Mitglieder der SiG gedeckt haben.
Zudem wird der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin vorgeworfen, an 9 weiteren Fällen der körperlichen Misshandlung von Gefangenen durch wechselnde Mitglieder der SiG beteiligt gewesen zu sein, auch diese Übergriffe gebilligt und die Mittäter gedeckt zu haben.
• Der ehemaligen Anstaltsleiterin legt die Staatsanwaltschaft Augsburg eine strafrechtlich relevante Beteiligung in insgesamt 64 Fällen der rechtswidrigen Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum zur Last. Ihr wird vorgeworfen, in Kenntnis der rechtswidrigen Anordnungspraxis ihrer ehemaligen Stellvertreterin der ihr als Anstaltsleiterin obliegenden Aufsichts- und Leitungsfunktion hinsichtlich der angeordneten Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum nicht nachgekommen zu sein. Eine strafrechtlich relevante Beteiligung an den vorgenannten körperlichen Übergriffen auf Gefangene wird ihr nicht zur Last gelegt.
• Dem ehemaligen Mitglied der SiG wird vorgeworfen, die rechtswidrige Unterbringungspraxis der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin in den besonders gesicherten Hafträumen in 28 Fällen unterstützt und teilweise dabei ohne rechtfertigenden Grund gewalttätig vorgegangen zu sein. Darüber hinaus liegen ihm körperliche Übergriffe auf Gefangene in 10 weiteren Fällen zur Last. Die Tatvorwürfe umfassen die Tatbestände der vorsätzlichen, z.T. gefährlichen Körperverletzung im Amt, der Freiheitsberaubung, der Nötigung sowie der Beihilfe zu diesen Delikten.
Die Anklage legt der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin und dem ehemaligen SiG-Mitglied des Weiteren die Beteiligung an körperlichen Übergriffen auf Gefangene in der Jugendstrafvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth am 23.10.2024 zur Last: Im Rahmen eines Einsatzes der SiG der JVA Augsburg-Gablingen soll es in Anwesenheit und mit Billigung der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin zu ungerechtfertigten körperlichen Übergriffen zum Nachteil von 5 Gefangenen gekommen sein. Die angeklagten Tatvorwürfe umfassen insbesondere die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung im Amt, der Freiheitsberaubung und der Nötigung.
Weiterhin wird der ehemaligen Anstaltsleiterin sowie ihrer ehemaligen Stellvertreterin vorgeworfen, verschiedene Beschaffungen bzw. Ausgaben vorgenommen zu haben, welche entgegen haushaltsrechtlichen Vorgaben allein dem persönlichen Vorteil der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin oder der Mitglieder der SiG gedient haben sollen. Dem Behördenbudget der JVA Augsburg-Gablingen bzw. dem Haushalt im Justizvollzug entstand mutmaßlich ein Schaden in Höhe von insgesamt etwa 44.000 Euro. Der angeklagte Tatvorwurf umfasst insofern Untreue in 6 Fällen (§ 266 StGB).
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Landgericht Augsburg zu entscheiden.
Hinsichtlich der weiteren Beschuldigten aus dem umfangreichen Komplex „JVA Augsburg-Gablingen“ dauern die Ermittlungen derzeit noch an.
Insgesamt hat die Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft Augsburg in enger Zusammenarbeit mit der polizeilichen Ermittlungsgruppe „Fliegerhorst“ des Kriminalfachdienstes 1, Kommissariat 14, des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord mehr als 330 Zeugen vernommen, 17 Mobiltelefone mit 2,6 Millionen Chatnachrichten sowie 4,5 Millionen sonstige Dateien ausgewertet, 185 Gefangenenpersonal- und Gesundheitsakten gesichtet und alle 257 Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 24.10.2024 auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Dr. Dobler
Oberstaatsanwalt
„Söder muss ein Machtwort sprechen“.
Zur Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen die Leitung der JVA Gablingen erklärt der rechtspolitische Sprecher der Bayern-Grünen Toni Schuberl:
„Die Anklageerhebung gegen die Leitung der JVA Gablingen ist ein gutes Zeichen. Die Justiz akzeptiert Folter in bayerischen Gefängnissen nicht. Was noch fehlt, ist die politische Aufarbeitung. Es gibt Strukturen, die das begünstigt haben in ganz Bayern. Alle JVAs müssen genauer angeschaut werden. Und der Ministerpräsident Markus Söder muss sich endlich mal dazu äußern, in welche Richtung es denn gehen soll. Die BGH-Kommission hat Vorschläge gemacht, was umgesetzt werden muss. Das kostet Geld. Es wird Widerstand in der CSU-Fraktion geben. Hier muss der Chef, der Ministerpräsident, ein Machtwort sprechen, damit auch die CSU-Fraktion im Landtag mitgeht.“
