Landgericht München I: Strafverfahren gegen Carsten M. (42 Jahre) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs.
Das Landgericht München I – 9. Große Strafkammer – hat den Angeklagten heute wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in vier Fällen und wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 16 Fällen sowie jeweils Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 9 Jahren 6 Monaten verurteilt. Die vom Angeklagten erlittene Straf- und Auslieferungshaft von über 2 Jahren im Libanon rechnete die Kammer im Verhältnis von 1 zu 2,5 an.
Der Fall sei außerordentlich, so der Vorsitzende Richter einleitend. Das Bild, das der Angeklagte in der Hauptverhandlung hinterlassen habe, weiche von dem Bild, das die Akten von ihm gezeichnet habe, nicht unerheblich ab.
Das Gericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Angeklagte hat aus der Türkei und dem Libanon in 20 Fällen Anrufe getätigt, um nach dem Kriminalitätsphänomen „falscher Polizeibeamter“ Straftaten zu begehen. Der Angeklagte war dabei Teil einer Maschinerie, mit der massenhaft Betrugstaten insbesondere zu Lasten älterer Mitbürger begangen werden. Den Geschädigten wird dabei jeweils – sehr geschickt – vorgespiegelt, dass der jeweilige Anrufer Polizeibeamter sei. Die Geschädigten werden anschließend mit der Hilfe von überzeugend vorgetragenen Lügengeschichten dazu bewegt, größere Bargeldmengen und Schmuck an einen weiteren vermeintlichen Polizeibeamten, der zu der Bande gehört, zu übergeben. Die Tatbeiträge des Angeklagten seien dabei im Vergleich zu den sog. „Abholern“, die das Bargeld bei den Geschädigten entgegennehmen, deutlich gewichtiger gewesen. Die Rolle des Angeklagten, der in wechselnden Funktionen für die Gruppierung in eigens eingerichteten Call-Centern tätig gewesen ist, sei bedeutsam und „wertvoll“ gewesen.
Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Bei der Strafzumessung standen für die Kammer generalpräventive Erwägungen im Vordergrund. Man müsse angesichts der Verwerflichkeit der Taten zu Lasten älterer Menschen ein deutliches Signal setzen. In den entsprechenden Täterkreisen habe sich mittlerweile auch herumgesprochen, dass Bayern und Baden-Württemberg kein gutes Pflaster für die Begehung von organisierten Betrugsdelikten seien. Die Taten der „Enkeltrickbetrüger“ hinterließen erhebliche – nicht nur materielle – Verletzungen bei den Geschädigten. Zu Lasten des Angeklagten wurde auch berücksichtigt, dass durch die Taten das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit der Polizei beeinträchtigt werde. Zudem führten die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten zu einer weiteren Erhöhung der Strafe. Zugunsten des Angeklagten bewertete das Gericht vor allem das umfassende und werthaltige Geständnis des Angeklagten.
Die Zustände im libanesischen Gefängnis, in dem der Angeklagte rund zwei Jahre in Straf- und Auslieferungshaft verbracht habe, seien entsetzlich, so der Vorsitzende Richter. Die Menschenwürde werde dort mit Füßen getreten. Die Kammer hatte über das Auswärtige Amt Informationen zu den Zuständen in der Haft erholt. Der Angeklagte habe in der Haft körperliche Schäden erlitten. Daher rechnete die Kammer die dort verbrachte Zeit im Verhältnis von 1 zu 2,5 auf die zu verbüßende Haft an.
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der vom Angeklagten tatsächlich erhaltenen 3.100 € an. Zuletzt ordnete das Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet. Der Staatsanwaltschaft München I, die eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren 5 Monaten beantragt hatte, steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
