Anklage wegen Beihilfe zum versuchten Mord am Holocaust-Denkmal in Berlin erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. August 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Khalaf A. erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig (§ 211, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, §§ 22, 23, 27 StGB). 

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: 

    Khalaf A. stand mit dem gesondert verfolgten Wassim Al M. in Kontakt. Dieser attackierte am Abend des 21. Februar 2025 aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einen Mann und verletzte ihn lebensgefährlich (vgl. Pressemitteilung Nr. 49 vom 29. Juli 2025). Khalaf A. verbrachte den Nachmittag vor der Tat mit Wassim Al M. und ermutigte ihn, sein Vorhaben umzusetzen.

Wassim Al M. wurde am 5. März 2026 durch das Kammergericht in Berlin für die Tat u.a. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Khalaf A. befindet sich seit dem 27. Mai 2026 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 32 vom 27. Mai 2026).

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