Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. Oktober 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. September 2026 den in Kuwait geborenen Gharib S. in Eisenach (Thüringen) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. 

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Heranwachsender mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 105 ff. JGG) betätigt zu haben. 

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Gharib S. schloss sich spätestens im August 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis Anfang 2017 war er als bewaffneter Militärpolizist für die Organisation tätig.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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