Ex-BND-Chef wegen mutmaßlicher Spionage festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Oktober 2026) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Dr. August Hanning und Manfred D. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Bayern) und im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zugleich haben dort sowie in Berlin Durchsuchungen von Räumlichkeiten der Beschuldigten begonnen.

Gegen den Beschuldigten Hanning besteht der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung (§ 96 Abs. 1 StGB), des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen (§ 96 Abs. 2 StGB), des versuchten Landesverrats (§ 94 Abs. 1, § 22 StGB) sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung (§ 94 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 96 Abs. 1, § 27 StGB) vorgeworfen.

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: 

Der Beschuldigte Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Als sein Büroleiter fungierte damals Manfred D. Er folgte dem Beschuldigten Hanning als abgeordneter Assistent auch während dessen Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren zwischen Dezember 2005 und November 2009. Von März 2012 bis März 2026 war Manfred D. wiederum für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes als Büroleiter tätig. In dieser Funktion hatte er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Vermutlich im Frühjahr 2010 vereinbarten die Beschuldigten miteinander, dass Manfred D. dem Beschuldigten Hanning gegen Entgelt fortlaufend wertvolle Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes besorgen sollte. Die Informationen sollte der Beschuldigte Hanning im Rahmen seiner zwischenzeitlich aufgenommenen privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten können. Im Laufe der Jahre – nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bis Juni 2022 – stellte Manfred D. dem Beschuldigten Hanning annähernd zweitausend Dokumente zur Verfügung, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte Informationen. Das Material war ausschließlich für interne Zwecke des Bundesnachrichtendienstes bestimmt. Es diente zur Unterrichtung und Vorbereitung der Behördenleitung, insbesondere für die sogenannte nachrichtendienstliche Lagebesprechung. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßige Zusammenkunft von Spitzenbeamten der Bundesressorts und verschiedener deutscher Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt. In einem Fall nutzte der Beschuldigte Hanning von Manfred D. übermittelte, eingestufte Erkenntnisse, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen. Zudem stand der Beschuldigte Hanning in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes. Diesen versorgte er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen, zum Teil auch basierend auf Material, das er von Manfred D. erhalten hatte. 

Das Verfahren geht auf Funde aus einer Durchsuchung beim Beschuldigten Hanning zurück, welche die Staatsanwaltschaft Hamburg im Rahmen von Ermittlungen gegen Christina Block u.a. im September 2025 vollzogen hat. Der Vorgang wurde Anfang Mai 2026 der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.

Die Ermittlungen werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt geführt. 

Die Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird ihnen die Haftbefehle verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.

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