Besserer Schutz für lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen vor Sabotage.

Bundesregierung reformiert Sicherheitsüberprüfungssystem.

Die Bundesregierung hat heute die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Verordnung zur Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes beschlossen. Aufgrund der angespannten Sicherheitslage werden Regelungen zu weiteren Wirtschaftszweigen und Anwendungsfällen lebenswichtiger Einrichtungen in die Verordnung aufgenommen. Mit dieser konkreten Maßnahme gegen hybride Bedrohungen will das BMI den Schutz vor Sabotage durch potentielle Täter von innen stärken und die Resilienz kritischer Infrastruktur, darunter Energieanlagen, Wasserwerke, Talsperren und Flüssigerdgas-Terminals, erhöhen.

Mit dem gleichen Ziel hat die Bundesregierung heute ebenfalls die Erste Verordnung zur Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung auf den Weg gebracht. Durch diese Verordnung werde künftig auch das mit der Warninfrastruktur für Krisen und Katastrophen befasste technische Personal in Landesrundfunkanstalten sicherheitsüberprüft.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:

„Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit. Deshalb stärken wir weiter den Schutz der kritischen Infrastruktur: Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss erhöhen wir den Schutz gegenüber möglichen Sabotageaktionen.“

Als lebenswichtige Einrichtungen werden unter anderem die Teile von Unternehmen in die Verordnung aufgenommen,

  • die Anlagen betreiben, die nach einem flächendeckenden Stromausfall das Stromnetz wieder in Betrieb nehmen können, ohne dabei auf externe Stromzufuhr angewiesen zu sein,
  • die leistungsstarke digitale Energiedienste im Elektrizitätsbereich betreiben, z.B. Energiemanagementsystem oder virtuelle Kraftwerke,
  • oder die große Wasserwerke, Kontrollräume von großen Talsperren oder Flüssigerdgas-Terminals betreiben.

Sabotageschutzüberprüfungen soll es zudem künftig in Bereichen geben, die mit dem Aufbau oder dem Betrieb der zentralen Infrastruktur zur Warnung der Bevölkerung und der Verbreitung von Warnmeldungen (sog. Modulares Warnsystem) befasst sind.

Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, weitergehende eigene Sabotageschutzregelungen für Wasserwerke in öffentlicher Trägerschaft und Rechenzentren zu erlassen, soweit diese staatliche Aufgaben auf Landesebene wahrnehmen.

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