Anlässlich der zweiten/dritten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz erklärt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig:
„Heute ist ein sehr wichtiger Tag für den Kampf gegen häusliche Gewalt. Der Bundestag hat die Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Damit ist klar: Familiengerichte erhalten bundeweit neue Befugnisse, um Betroffene von Gewalt zu schützen. Sie können Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten – oder zum Besuch eines Anti-Gewalt-Trainings. Das ist ein echter Fortschritt, auf den wir zusammen mit den Ländern lange und konzentriert hingearbeitet haben.
Gerade die elektronische Fußfessel kann einen echten Unterschied machen, wenn es um den Gewaltschutz geht. Sie verhindert, dass sich der Täter seinem Opfer unbemerkt nähert. So kann sie sogar Leben retten. Spanien hat mit dem Instrument hervorragende Erfahrungen gesammelt. Wir nehmen uns daran ein Vorbild. Gerade beim Schutz vor Gewalt muss es darum gehen, von anderen zu lernen.
Klar ist auch: Im Kampf gegen häusliche Gewalt gibt es keine Wundermittel – und nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme löst. Deshalb setzen wir auf ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt – auf Änderungen im Familienrecht, im Familienverfahrensrecht, im Strafrecht und im Strafverfahrensrecht. Noch wichtiger als gute Gesetze ist aber, dass wir Betroffenen konsequent signalisieren: Wir stehen an Eurer Seite. Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal – sondern geht uns alle an.“
Bundesministerin Stefanie Hubig hat außerdem heute zu dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag gesprochen.
