Ärztliche Untersuchung dulden.

Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Auf Anordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn tritt am 8. August zusätzlich eine Verordnung zur Testpflicht in Kraft. Diese wird heute im Bundesanzeiger verkündet.

Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen zu lassen. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliege, müssten sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Personen, die kein solches Zeugnis vorlegen können, seien verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung zu dulden, die auf die Feststellung des Vorliegens einer solchen Infektion gerichtet ist. Eine auf landesrechtlicher Grundlage erlassene Verpflichtung zur häuslichen Absonderung dauere an, bis ein Ausnahmetatbestand wegen vorliegender Negativtestung nach Landesrecht erfüllt ist.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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