Senat schlägt Abgeordnetenhaus Dr. Andrea Diekmann für die Wahl zur Präsidentin des Kammergerichts vor.
Der Berliner Senat hat heute beschlossen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin Frau Dr. Andrea Diekmann, Präsidentin des Landgerichts Frankfurt an der Oder, für die Wahl zur Präsidentin des Kammergerichts nach Artikel 82 Absatz 2 Verfassung von Berlin vorzuschlagen.
Dr. Andrea Diekmann soll damit Nachfolgerin des Ende März 2024 in den Ruhestand getretenen Präsidenten des Kammergerichts, Dr. Bernd Pickel, werden.
Die 1962 geborene promovierte Juristin gehörte dem Justizdienst des Landes Berlin seit 1991 an bis sie im Jahr 2020 Präsidentin des Landgerichts Frankfurt an der Oder wurde.
Zuvor war Frau Dr. Diekmann mehr als vier Jahre Vizepräsidentin des Kammergerichts und von 2010 bis 2016 Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin. Die Richterin war davor in unterschiedlichen Stationen beim Kammergericht, am Landgericht sowie in der Senatsverwaltung für Justiz tätig. Im Jahre 2008 erlangte Sie an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität zu Göttingen die Würde einer Doktorin der Rechte.
Den Wahlvorschlag an das Abgeordnetenhaus von Berlin hat der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen.
Berlins Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg:
„Bei Frau Dr. Diekmann handelt es sich um eine herausragende, erfahrene und außergewöhnlich führungsstarke Richterpersönlichkeit mit vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Rechtsprechung und der Gerichtsverwaltung. Sie wird die notwendigen Transformationsprozesse in der Berliner Justiz, vor allem bei der Digitalisierung, auch im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung, an der Spitze des Kammergerichts voranbringen und erfolgreich bewältigen.“