Im August wurden tausende Berliner Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin angeschrieben und gebeten, Fragebögen auszufüllen bzw. Kontaktdaten für weitere Befragungen bereitzustellen.
In dem offiziellen Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen waren Informationen zum Mietspiegel und auch zum beauftragten ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg enthalten. Die Auskünfte sollen an das ALP Institut zurückgesandt werden. Die Rückmeldefrist für die Mieterinnen und Mieter endet am 15. September.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es zwei Fristen: Ebenfalls bis zum 15. September für die Angabe von Kontaktdaten für die nachfolgende Befragung oder der 22. September für den ausgefüllten Fragebogen (online oder in Papierform).
Mit dem sogenannten Screeningbogen wird zunächst die Relevanz der Wohnung für den Mietspiegel geklärt. Wenn sie relevant ist, folgt danach die Hauptbefragung, die online, per Fragebogen in Papierform oder mittels persönlicher Interviews bei den Mieterhaushalten erfolgen kann. In dieser Hauptbefragung werden Fragen zur Miethöhe sowie zur Wohnungs- und Gebäudeausstattung gestellt.
Alle Angeschriebenen haben eine Auskunftspflicht, die 2021 durch Bundesgesetz neu eingeführt wurde. Unabhängig von einem möglichen Bußgeld sollte es im Interesse aller liegen, durch die fristgerechte Bereitstellung der Angaben den Berliner Mietspiegel zu stärken.
Fragen zum Ablauf der Befragung beantwortet das beauftragte ALP Institut, Telefonnummer 040 3346476-54 oder per mail: mieten@alp-institut.de
Allgemeine Fragen zum Mietspiegel können an die Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gerichtet werden: Telefonnummer 030 90173-3860
