Anhörung zu rechtlichen Verbesserungen für SED-Opfer.

Recht/Anhörung.

Berlin: (hib/SCR) Die Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung der ehemaligen DDR ist am Mittwoch, 6. November 2024, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Ab 10.45 Uhr nehmen die geladenen Sachverständigen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12789, 20/13250). Unter den Sachverständigen ist auch die Bundesbeauftragte für Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. So soll unter anderem ein bundesweiter Härtefallfonds für SED-Opfer eingerichtet werden. Geplant ist zudem, die SED-Opferrente künftig zu dynamisieren. Ferner sollen beispielsweise Opfer der Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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