Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. August 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Yüksel K. erhoben.

Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Yüksel K. gehörte von Juni 2016 bis Juli 2023 als Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E) der Führungsebene der Europaorganisation der PKK an. Er setzte die Vorgaben der Europaführung um und war insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die Koordination und Durchführung von Propagandaaktivitäten der Vereinigung in Europa zuständig. Hierzu trat er auch öffentlich als Redner auf. Er arbeitete eng mit den verschiedenen Organisationsebenen der PKK sowie den ihr zugehörigen oder nahestehenden Medien zusammen. 

Yüksel K. wurde am 20. Mai 2025 festgenommen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde am 1. August 2025 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs außer Vollzug gesetzt und am 7. Mai 2026 auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. 

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