Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. Mai 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die irakischen Staatsangehörigen Muthana S. und Kais S. J. erhoben. 

Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Muthana S. und Kais S. J. waren in den Jahren 2016 und 2017 im Irak Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Sie schlossen sich mehreren IS-Einheiten an, zum Teil waren sie gleichzeitig Mitglied derselben Einheit. Muthana S. betätigte sich auch als Kämpfer für die Vereinigung. Kais S. J. nahm zeitweilig eine herausgehobene Stellung als Richter in einem Scharia-Komitee ein.

Die Angeschuldigten wurden am 2. Dezember 2025 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 78 vom 3. Dezember 2025) und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

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