Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.

Die Bundesanwaltschaft hat nach heutiger Mitteilung am 8. August 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den 54-jährigen Schweizer Staatsangehörigen Daniel M. wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen  Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, zumindest von Juli  2011 bis Februar 2015 im Auftrag eines Schweizer Nachrichtendienstes die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausgespäht zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift sei im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Spätestens Anfang Juli 2011 erhielt der Angeschuldigte von seiner nachrichtendienstlichen Führungsstelle in der Schweiz den Auftrag, Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs zu beschaffen.

Zunächst sollte Daniel M. die bei den Schweizer Behörden unter anderem zu drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern nur lückenhaft vorhandenen persönlichen Daten vervollständigen. Konkret ging es um Angaben zu deren Geburtsdatum, Privatadresse und telefonischer Erreichbarkeit. Diese Informationen beschaffte sich Daniel M. über den Inhaber einer in Hessen ansässigen Sicherheitsfirma und leitete sie sodann an seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber weiter.

Damit war den Schweizer Behörden eine strafrechtliche Verfolgung der mit dem Ankauf der sogenannten Steuer-CDs befassten Beamten möglich.

Dementsprechend erweiterte die Schweizer Bundesanwaltschaft im Frühjahr 2012 die Ermittlungen auf die drei nordrhein-westfälischen Steuerfahnder und erließ Festnahmebefehle gegen sie. Für den Auftrag erhielt Daniel M. knapp 13.000 Euro, von denen er rund 10.000 Euro an seinen hessischen Geschäftspartner weiterleitete.

Darüber hinaus platzierte Daniel M. eine „Quelle“ in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Den Auftrag hierzu erhielt er Anfang Dezember 2012 von seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern. Bei der Umsetzung des Auftrags bediente sich Daniel M. wiederum des Inhabers der hessischen Sicherheitsfirma. Mit der Auftragserteilung wurde dem Angeschuldigten ein Aufwandshonorar von 90.000 Euro zugesagt, das in Höhe von 60.000 Euro absprachegemäß an ihn ausgezahlt wurde. Einen Betrag von 10.000 Euro behielten er und sein hessischer Geschäftspartner jeweils für sich. Die restlichen 40.000 Euro ließ Daniel M. über seinen Geschäftspartner an bislang unbekannte Personen gelangen. Die Identität der nachrichtendienstlichen Quelle konnte bislang nicht ermittelt werden.

Neben seiner auftragsbezogenen Entlohnung erhielt Daniel M. über einen Zeitraum von fünf bis sechs Monaten monatlich pauschal 3.000 Euro von seinen nachrichtendienstlichen Auftraggebern.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 28. April in Untersuchungshaft.

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