Die Bundesanwaltschaft hat am 7. September 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die deutsche und ukrainische Staatsangehörige Ilona W. erhoben.
Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB i.d.F. bis 1. April 2026).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Ilona W. betrieb in Berlin eine Marketingagentur und war zudem Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch war sie weitreichend auch in militärischen und politischen Kreisen vernetzt. Spätestens seit Oktober 2023 unterhielt sie Kontakt zu einem hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin. Ihn versorgte die Angeschuldigte über Jahre hinweg mit zahlreichen Hinweisen zu hochkarätigen Veranstaltungen und sorgte dafür, dass er – teilweise unter falschem Namen – solche besuchen konnte. Dies sollte es ihm ermöglichen, für nachrichtendienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren, nahm Ilona W. auch selbst an entsprechenden Veranstaltungen teil. Des Weiteren versuchte sie, Personen aus dem Bundesministerium der Verteidigung sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Schließlich bemühte sich die Angeschuldigte im Auftrag ihres Kontaktmannes um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine.
Ilona W. wurde am 21. Januar 2026 festgenommen und befindet sich weiter in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 3 und 5 vom 21. und 22. Januar 2026).
