Die Bundesanwaltschaft hat am 14. November 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den türkischen Staatsangehörigen Mehmet K. erhoben.
Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Mehmet K. wandte sich zwischen September 2018 und August 2021 mehrmals mit anonymen Schreiben über die türkische Polizei an den türkischen Geheimdienst. Darin übermittelte er Kontaktdaten und weitere Informationen zu Personen aus seinem Umfeld im Raum Düren (Nordrhein-Westfalen), die er der Bewegung des islamischen Predigers Gülen zuordnete.
Mehmet K. befindet sich auf freiem Fuß.