Ansip und Oettinger: EU-Kommission verspricht nun die Abschaffung der Roaming-Gebühren (erst) zum 15. Juni 2017 – in der Regel aber nur für mindestens 90 Tage.

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Nachdem es bisher hieß, die Roaming-Gebühren fallen zum 1. Juni 2017, gab die EU-Kommission nun heute bekannt, dass die Roaming-Gebühren bei Reisen in der EU „wie versprochen am 15. Juni 2017 abgeschafft“ würden. Das hätten Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den Digitalen Binnenmarkt, und EU-Kommissar Günther Oettinger, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, in einem gemeinsamen Statement bekräftigt. Medienberichte, wonach die EU-Kommission von der Abschaffung der Roaming-Gebühren abrücken wolle, seien demnach offensichtlich unzutreffend.

„Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union der vergangenen Jahre und ein Meilenstein auf dem Weg zum Digitalen Binnenmarkt“, so Ansip und Oettinger. Mehr als ein Jahrzehnt habe die EU-Kommission daran gearbeitet, diese zusätzlichen Kosten abzuschaffen, die die Mobilfunkanbieter den Verbrauchern auf ihren Urlaubsreisen, bei Wochenend-Ausflügen oder Dienstreisen auferlegen. Seit 2007 seien die Roaming-Preise um 90 Prozent gefallen. „Das hat die Nutzungsgewohnheiten vieler Europäer geändert, die früher auf ihren Reisen ihr Handy einfach ausgeschaltet haben“, so die Kommissare.

Um nach der Abschaffung des Roamings auf Reisen steigende Preise für alle Mobilfunknutzer und Wettbewerbsverzerrungen im Mobilfunkmarkt zu verhindern, haben die EU-Mitgliedstaaten und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Kommission im vergangenen Jahr gebeten, Klauseln auszuarbeiten, die eine faire Nutzung (fair use) der neuen Regeln ab Juni 2017 absichern. Diesen Vorschlag hat die Kommission in dieser Woche veröffentlicht und um Kommentare gebeten.

Was hat die Kommission nun vorgeschlagen?

Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass der Zeitraum, in dem überhaupt keine Roaming-Gebühren erhoben werden dürfen, mindestens 90 Tage pro Jahr betragen sollte. Mobilfunkanbieter könnten darüber hinausgehen und sich auch entscheiden, ihren Kunden überhaupt keine zeitliche Begrenzung aufzuerlegen. „Einige haben dies bereits getan, und wir unterstützen das ausdrücklich“, so Ansip und Oettinger.

Sie verwiesen darauf, dass die Kommission mit ihrer Forderung nach einem Mindestzeitraum von 90 Tagen weit über den üblichen Zeitraum hinausgehe, in dem europäische Bürger durchschnittlich pro Jahr verreisen. Im Schnitt seien EU-Bürger zwölf Tage im Jahr im EU-Ausland unterwegs. „In der Praxis werden diese Gebühren für 99 Prozent aller Europäer wegfallen“, so der Vizepräsident und der EU-Kommissar.

Pendler würden nicht unter diese zeitliche Begrenzung fallen, erklärten Ansip und Oettinger. „All diejenigen, die zu ihrem Arbeitsplatz fahren oder von diesem heimkommen, alle, die täglich Grenzen überqueren, sind nicht von der 90-Tage Vorgabe betroffen.“

Auch wenn die 90 Tage vorbei sind, seien die dann anfallenden Roaming-Gebühren sehr gering. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro MB Datenvolumen vor. Davon profitierten dann auch Bürger, die sich länger als drei Monate in einem anderen Land der EU aufhalten oder sich dort ganz niederlassen.

Warum sind diese Schutzklauseln notwendig?

Vorschriften für eine faire Nutzung sind notwendig aufgrund der beträchtlichen Unterschiede bei den Einzelhandelspreisen in den verschiedenen EU-Staaten. Diese spiegelten die sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen der Betreiber in den Mitgliedstaaten wider. „Wir wollen die Roaming-Gebühren für Menschen, die reisen, abschaffen. Ohne einige Schutzklauseln, die Missbrauch vorbeugen sollen – Klauseln, um deren Spezifizierung das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat die EU-Kommission gebeten haben – würden die Netzwerkqualität und Investitionen in einen weiteren Ausbau in einigen Ländern Schaden nehmen, da Menschen sich für verschiedene territoriale Betreiber entscheiden könnten. Zudem könnten die Inlandspreise steigen, wenn Betreiber versuchen würden, ihre Verluste zu kompensieren“, erläuterten Ansip und Oettinger.

Welche Konsequenzen ein dauerhaftes Roaming ohne Klauseln zur fairen Nutzung bedeutet, zeigt dieses Beispiel: Ein belgischer Verbraucher, der in Belgien lebt, könnte eine lettische SIM-Karte kaufen, die 3 Euro pro Monat kostet und diese dauerhaft in Belgien nutzen.

Für beide involvierten Betreiber wäre dies nicht haltbar: Der lettische Betreiber müsste dem belgischen Betreiber die Großkunden-Roaming-Entgelte zahlen, die jedoch nicht durch die Einzelhandelsumsätze gedeckt seien, die auf den lettischen Einzelhandelspreisen basieren. Der lettische Betreiber müsste folglich seine inländischen Preise erhöhen. Zwar sei geplant, die Großkunden-Roaming-Entgelte mit der Verordnung in 2017 zu senken, aber sie könnten nicht unter die Großkunden-Roaming-Entgelte des belgischen Betreibers fallen. Und der belgische Betreiber könne im Wettbewerb bei einem Preis von 3 Euro pro Monat nicht standhalten und würde den Markt verlassen.

Ohne Schutzklauseln könnten Unternehmen entstehen, die die große Preisspanne zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausnutzten. Sie würden billige Mobilfunkverträge auf den einzelnen nationalen Märkten anbieten, indem sie ausländische SIM-Karten nutzten, die erstens die Betreiber solcher SIM-Karten nicht weiter anbieten könnten, ohne ihre Inlandspreise zu erhöhen, und mit denen zweitens Anbieter in nationalen Märkten nicht mithalten könnten. Diese Billiganbieter würden sich zudem nicht am Betrieb und der Finanzierung der Infrastruktur für den Mobilfunk in den anderen EU-Ländern beteiligen – worunter letzten Endes alle Verbraucher leiden würden.

Im Kern gelte: Die EU-Gesetzgeber wollen das Roaming für die normale Nutzung auf Reisen abschaffen, und das Versprechen hielten sie.

EU/tp

Foto/Bildquelle: By Android Open Source project, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=38638000

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