Berichte über die Umsetzung von EU-Recht in Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten der EU halten sich immer mehr an europäisches Recht. Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren sei durchgehend niedriger als vor fünf Jahren. Das geht aus dem heute veröffentlichten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2015 hervor. Danach liefen die meisten Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien (89), Deutschland (88) und Spanien (83). Der ebenfalls heute vorgestellte Binnenmarktanzeiger liefert eine Übersicht über die korrekte Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften. Hier war Deutschland in 2015 mit 55 anhängigen Fällen das EU-Land mit den meisten Verstößen gegen Binnenmarktrecht, der EU-Durchschnitt lag bei 26 anhängigen Fällen.

Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in ihr nationales Recht umsetzen, heißt es in einer EU-Mitteilung. Verzögerungen bei der Umsetzung des Unionsrechts verhinderten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen alle Vorteile des Binnenmarktes genießen können, beeinträchtigen die allgemeine Rechtssicherheit und verzerren die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt.

Wie bereits im Jahr 2014 wurden auch im Jahr 2015 die meisten Vertragsverletzungsverfahren in den Politikbereichen Umwelt und Verkehr eingeleitet. Insgesamt sei die Zahl der formellen Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Dies sei auf die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Pilot-Verfahrens zurückzuführen, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Damit will die Kommission von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften erreichen und bei potenziellen Verstößen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell eine Lösung finden.

Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts nicht abstellt. Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Mitgliedstaat nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hat. Im Jahr 2015 sei die Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren im Vergleich zu 2014 von 1347 auf 1368 gestiegen.

Wenn die Mitgliedstaaten eine Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Frist umsetzten, mache die Kommission weiterhin von der ganzen Bandbreite des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Systems finanzieller Sanktionen Gebrauch: In sechs Fällen habe sie den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragt, und zwar gegen Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Slowenien und Polen (zwei Fälle).

Binnenmarktanzeiger

Rechtzeitige Umsetzung heißt nicht zwangsläufig korrekte Umsetzung. Der jährlich veröffentlichte Binnenmarktanzeiger liefert ein genaues Bild des Stands der Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften: Darin wird bewertet, wie die EU-Mitgliedstaaten europäische Vorschriften anwenden, und es wird aufgezeigt, wo es Mängel gibt und die EU-Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken müssen.

Neben der Bewertung der Einhaltung der Binnenmarktvorschriften durch die Mitgliedstaaten wird im Anzeiger auch untersucht, wie diese den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch mehrere EU-Instrumente für allgemeine Information und Arbeitssuche helfen (Portal Ihr Europe, Europa für Sie – Beratung, Solvit, EURES). Mit dem Binnenmarktanzeiger werden auch die Offenheit der Mitgliedstaaten für Handel und Investitionen und ihre Bemühungen zur Öffnung von Bereichen wie Vergabe öffentlicher Aufträge, Berufsqualifikationen und Postdienste beobachtet.

Unter Berücksichtigung aller bewerteten Bereiche haben Kroatien, Zypern, Estland, Irland und die Slowakei am besten abgeschnitten. Deutschland ist das EU-Land mit den meisten Verstößen gegen Binnenmarktrecht.

EU/TP

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