Berliner Strafverteidigervereinigung wehrt sich gegen Wahlplakat der Berliner CDU.

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus Berlin ist auf Plakaten der CDU Berlin zu lesen: „Was Kriminelle bald häufiger hören: Haftbefehl.“
 
Mit diesem „Wahlversprechen“ kündigt die CDU Berlin die Auflösung der Gewaltenteilung an, heißt es in einer Mitteilung der Berliner Strafverteidigervereinigung.
 
Stephan Schneider, 2. Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen hierzu: „Die Entscheidung über den Erlass und Bestand von Haftbefehlen obliegt allein den Gerichten. Ich bin mir absolut sicher: Alle Verantwortlichen in der Berliner Strafjustiz achten die strikte Trennung zwischen Parlament, Behörden und Justiz jetzt und auch in Zukunft und werden sich nicht von Mehrheitsverhältnissen des Berliner Abgeordnetenhauses leiten lassen, sondern weiter unabhängig entscheiden. Das populistische Wahlversprechen geht ins Leere. Eine Umsetzung ist unmöglich – es sei denn Wahlziel soll der Umsturz der Bundesrepublik Deutschland sein.“
 
„Auch mit weiteren Wahlversprechen wird angekündigt, dass rechtsstaatliche Grundsätze künftig über Bord geworfen werden sollen. Wenn es im Wahlprogramm heißt:
 
‚Wir werden organisierte Kriminalität, die sich häufig in Form der Clankriminalität darstellt, konsequent bekämpfen. So werden wir die vollständige Beweislastumkehr für Fälle der organisierten Kriminalität durchsetzen und Straftaten im Umfeld krimineller Großfamilien grundsätzlich als bandenmäßige Delikte definieren.
 
bedeutet dies nicht ’nur‘ schlichte Diskriminierung einzelner Menschen allein wegen eines bestimmten Nachnamens. 
 
Das Strafverfahren ist durch die Unschuldsvermutung gekennzeichnet. Die propagierte Beweislastumkehr widerspricht Menschenrechtskonvention und dem unumstößlichen Rechtsstaatsprinzip. Familienverbünde und strafrechtlicher Bandenbegriff werden auch weiterhin nicht pauschal gleichgesetzt werden können.
 
Die Wahlversprechen der CDU Berlin sind ob ihrer Verfassungswidrigkeit nicht umsetzbar.
 
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen wird weiterhin dafür kämpfen, dass die Garantien aufgeklärter Rechtsstaatlichkeit bestehen bleiben.“

Kein Grund zur Sorge“ für Strafverteidiger.

Wie reagiert die CDU auf die Vorwürfe? „Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass manche Strafverteidiger und vor allem viele ihrer Mandanten unglücklich sein werden über unsere Pläne zur Stärkung von Polizei und Justiz – wir sehen Straftäter doch lieber hinter Gittern als auf der Straße“, sagte der Generalsekretär der CDU Berlin, Stefan Evers, gegenüber einer Berliner Zeitung. „Aber keine Sorge: Mehr Polizei auf der Straße und eine bessere Ausstattung der Strafjustiz haben zwar mehr Haftbefehle für Kriminelle zur Folge – aber dafür werden Herr Schneider und seine Kollegen jede Menge zusätzlicher Arbeit bekommen. Das kann doch eigentlich kein Grund zur Klage sein.“ Die CDU freue sich über die große Aufmerksamkeit für die Wahlkampagne. „Man kann inzwischen sagen: Chabos wissen, wer der Wegner ist.“

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