BGH zieht nicht nach Berlin um.

Richtigstellung zu Berichterstattung in der Berliner Zeitung (B.Z.)

In der Berliner Zeitung (B.Z.) vom 23. Januar 2023 (online um 7:51 Uhr) wird unter der Überschrift „Der Bundesgerichtshof kehrt zurück an die Spree“ darüber berichtet, dass der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Berlin verlegt und in die Räumlichkeiten in der Rauchstraße 17 in Berlin-Tiergarten umziehen werde.

Diese Information ist unzutreffend. Es gibt keinerlei Umzugspläne für den 6. Strafsenat oder einen anderen Senat des Bundesgerichtshofs nach Berlin.

Die Berliner Zeitung (B.Z.) wurde gestern darauf hingewiesen. Der Bundesgerichtshof sieht sich im Hinblick auf Presseanfragen zu der Berichterstattung zu dieser Presseerklärung veranlasst.

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 24. Januar 2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*