BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt. Damit bleibe der Satz auch im kommenden Jahr stabil, heißt es. Grundlage sei das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober. Demnach würden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr deutlich langsamer steigen als noch 2026. Das sei vor allem auf das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurückzuführen. Über die exakte Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes entscheiden die Krankenkassen selbst.

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann:
„Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt. Davon profitieren die Versicherten genauso wie ihre Arbeitgeber. Doch klar ist: Das kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen strukturelle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Dafür wird die zuständige Kommission noch in diesem Jahr weitere Vorschläge vorlegen.“ 

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