Bund und Länder haben sich auf einheitliche Quarantäneregeln für Einreisende verständigt.

Regelungen der Länder sollen schon im Osterverkehr wirken.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern eine „Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ erarbeitet und abgestimmt.

Damit wird der Beschluss des „Corona-Kabinetts“ von Montag, 6. April 2020, umgesetzt, der eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vorsieht, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen.

Die für die Anordnung der Maßnahmen zuständigen Länder hatten sich zuvor mit dem Bund darauf verständigt, die Regelungen für die Quarantänemaßnahmen nach einheitlichen Maßstäben zu gestalten. Das Bundesinnenministerium war für die Erarbeitung mit der Federführung beauftragt worden.

Die Länderregelungen sollen schon zum Osterreiseverkehr wirken.

Bereits seit dem 16. März 2020 sind Einreisen nach Deutschland nur noch sehr eingeschränkt und für bestimmte Personengruppen möglich. Die Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionsketten im grenzüberschreitenden Verkehr möglichst zu unterbrechen und damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen.

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten analog zu den weitreichenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Inland, auf die sich Bund und Länder ebenfalls verständigt hatten.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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