Bundesinnenminister verbietet rechtsextremistische Vereinigung „Sturm-/Wolfsbrigade 44“.

 Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat heute die rechtsextremistische Vereinigung „Sturmbrigade 44“ bzw. „Wolfsbrigade 44“ auf Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen 187 Einsatzkräfte, darunter 23 Bundespolizisten, die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, insbesondere Beweismittel für die weitere Aufklärung der Strukturen zu gewinnen und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen. Aufgefunden wurden bislang Waffen (Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Machete), NS-Devotionalien (Hakenkreuze, Fahnen) sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien.

Mit dem vierten Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr will Bundesinnenminister Horst Seehofer ein deutliches Signal setzen: „Eine Vereinigung, die Hass säht und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz. Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert und Markenzeichen unserer wehrhaften Demokratie. Deshalb reden wir nicht darüber, wir handeln.“

Die neonazistische Vereinigung „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ richte sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Charakteristisch für die Gruppierung sei vor allem ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus gewesen. Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an.

Prägend für den Verein sei insbesondere sein martialisches Auftraten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferischaggressive Grundhaltung gewesen, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.

Die Verbotsverfügung inklusive der verbotenen Kennzeichen und Symbole wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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