Bundesinnenministerium erlässt Verordnung mit verkürzten Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl.

Verordnung heute im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erlassen. Anlass ist die Auflösung des 20. Deutschen Bundestags durch den Bundespräsidenten. Dieser hat zugleich den 23. Februar 2025 zum Tag der Bundestagswahl bestimmt. Um diese vorgezogene Bundestagswahl ordnungsgemäß und rechtssicher durchführen zu können, müssen die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen abgekürzt werden – so wie bereits bei der vorgezogenen Neuwahl im Jahr 2005. Die Verordnung wurde heute bereits im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft.

Die in der Verordnung festgelegten Fristen wurden so gewählt, dass den Parteien und parteiunabhängigen Bewerbern innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden. Die Fristverkürzungen orientieren sich an den Fristen, die für die letzte vorgezogene Neuwahl im Jahr 2005 verwendet wurden (Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 23. Juli 2005 – BGBl. I S. 2179).

Konkret sieht u.a. die Verordnung die folgenden Fristverkürzungen vor:

  • Letzter Tag für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl durch die so genannten Kleinparteien bei der Bundeswahlleiterin ist der 7. Januar 2025.
  • Letzter Termin für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten ist der 20. Januar 2025, 18 Uhr.
  • Am 24. Januar 2025 entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassungen der Kreiswahlvorschläge und Landeslisten. Über Beschwerden gegen diese Entscheidungen wird spätestens am 30. Januar 2025 entschieden.

Das BMI hat die in der Verordnung genannten Fristen eng mit den Bundesländern und der Bundeswahlleiterin abgestimmt.

Die Fundstelle lautet BGBl. 2024 I Nr. 436. Sie finden die Verordnung hier: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/436

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