Bundesrat unterbreitet Gesetzesvorschlag zur Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft.

Strafgerichten soll es erleichtert werden, Vermögenswerte unklarer Herkunft einzuziehen. Der Bundesrat hat am 27. März 2026 entschieden, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

Das Einziehen von Erlösen aus Straftaten stelle ein zentrales Element in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Wirtschafts-, Steuer- und Umweltkriminalität dar. Im Rahmen ihrer Ermittlungen stießen Strafverfolgungsbehörden immer wieder auf Vermögensgegenstände, denen die Herkunft aus strafbaren Handlungen gewissermaßen „auf die Stirn geschrieben“ stehe, die jedoch keiner konkreten Straftat zugeordnet werden können, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Beweisprobleme in der Praxis

Die derzeitige Rechtslage sieht für solche Vermögensgegenstände unklarer Herkunft die Möglichkeit der sogenannten selbständigen erweiterten Einziehung vor. Diese setzt bislang jedoch stets den sicheren Nachweis der rechtswidrigen Herkunft voraus. In der Praxis scheitere die Einziehung allzu oft daran, dass sich der Staat hinsichtlich der konkreten Erwerbsumstände in einer „strukturellen Beweisnot“ befände, so der Bundesrat.

Gesetzliche Vermutung

Mit dem Gesetzentwurf soll daher eine gesetzliche Vermutung für die inkriminierte Herkunft eines Gegenstandes geschaffen werden, wenn zwischen dessen Wert und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen ein grobes Missverhältnis besteht. Betroffene könnten jedoch jederzeit Angaben zur rechtmäßigen Herkunft des Gegenstandes machen und entsprechende Belege beibringen. Auch die Verpflichtung des Staates zur Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen bliebe unberührt. Wenn nach der Beweisaufnahme aber noch Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft bestehen, sollen diese künftig zulasten des Betroffenen gehen.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zu dem Vorschlag der Länder zu positionieren. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer er den Entwurf beraten muss, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 27.03.2026

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