Am 20. Dezember 2024 fand im Bundesrat die jährliche Gedenkstunde für die von den Nationalsozialisten verfolgten Sinti, Roma und Jenischen statt. Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger erinnerte in ihrer Gedenkansprache eindringlich an die Schrecken des sogenannten „Auschwitz-Erlasses“ und rief zur Verantwortung in der Gegenwart auf.
„Vorurteile aus der Vergangenheit wirken bis in unsere Gegenwart und diskriminieren weiterhin Minderheiten“, erklärte Rehlinger. Sie wies darauf hin, dass Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung für viele Sinti, Roma und Jenische nach wie vor spürbar seien.
Rehlinger erinnerte an den 16. Dezember 1942, als Heinrich
Himmler den „Auschwitz-Erlass“ unterzeichnete, der die systematische
Deportation und Vernichtung von Sinti und Roma einleitete.
„Dieser Erlass erschüttert uns bis heute und verpflichtet uns, die Erinnerung
wachzuhalten“, sagte Rehlinger.
In ihrer Rede hob sie die Bedeutung von Gedenkorten hervor, darunter das Sinti und Roma Denkmal in Berlin sowie das neue Mahnmal „Nachhall“ in Saarbrücken, das im November 2024 eingeweiht wurde. „Diese Gedenkorte sind mehr als Orte des Schmerzes – sie sind Appelle, weiter an der Erforschung unserer Geschichte zu arbeiten und die Erinnerungskultur aktiv zu pflegen“, betonte Rehlinger.
Ein zentrales Anliegen der Präsidentin war die gesellschaftliche Anerkennung und der Schutz der Menschenwürde, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist. Sie würdigte die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Dr. Mehmet Daimagüler, und rief dazu auf, Vorurteile und Diskriminierung durch Aufklärung und persönliche Begegnungen zu überwinden.
Im Anschluss an die Rede der Präsidentin gedachte der Bundesrat den Opfern des Nationalsozialismus mit einer Schweigeminute. Bereits seit 1994 gedenkt der Bundesrat in der letzten Sitzung des Jahres den vom Nationalsozialismus verfolgten Sinti, Roma und Jenischen.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin