Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montag Nachmittag wichtige Punkte für eine Revision der Entsenderichtlinie beschlossen. Das Plenum des Europäischen Parlaments ist nun aufgefordert, diesen Beschluss zu bestätigen und damit ein robustes Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union zu bilden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am heutigen Dienstag:
„Die nach langem Tauziehen beschlossenen Kompromisse gehen in die richtige Richtung. Sie müssen jetzt auch vom Europaparlament beschlossen werden, damit Entsendungen innerhalb der EU künftig gerechter ablaufen. Die vielleicht letzte Chance, die Entsenderichtlinie wirklich besser und gerechter zu machen, darf nicht vertan werden. Das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ findet sich in zentralen Punkten des Beschäftigungsausschusses wieder: Entsandte Beschäftigte sollen künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden, sondern haben deutlich weiter gefasste Lohnansprüche. Damit wird ein wichtiger Schritt gegen eine faktische Zweiklassen-Gesellschaft unternommen, in der entsandte Beschäftigte regelmäßig deutlich niedrigere Löhne als ihre heimischen Kolleginnen und Kollegen erhalten, obwohl sie dieselben Aufgaben ausführen. Entsendende Unternehmen sollen künftig ebenfalls verpflichtet sein, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Mitarbeiter zu tragen. Das mag selbstverständlich klingen, wurde tatsächlich aber systematisch und jahrelang von vielen Unternehmen ignoriert, um sich auf dem Rücken ihrer entsandten Beschäftigten zu bereichern. Dass diese Lücke mit seinen dramatischen Auswirkungen und viele weitere Defizite in der Entsenderichtlinie nun geschlossen werden sollen, ist seit langem überfällig. Deshalb begrüßt der DGB die Entschließung des Beschäftigungsausschusses ausdrücklich, wenngleich wir noch deutlich weiterreichende Verbesserungen fordern.“ |