Bushido vor Verwaltungsgericht Köln gegen Indizierung seiner CD gescheitert.

Wie das Verwaltungsgericht Köln am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat es mit Urteil vom selben Tage die Klage von Bushido gegen die Indizierung seiner CD Sonny Black abgewiesen.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, die CD Sonny Black in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen.

Dagegen hat Bushido geklagt und zur Begründung vorgetragen, die CD sei nicht jugendgefährdend. Die Verbreitung des Albums über die Webseite, den Twitter-Account und den Youtube-Kanal habe ausschließlich seine Fans erreicht, die mit den Eigenarten des Gangsta- und Battle-Raps vertraut seien. Diese Fans wüssten, dass es sich bei Sonny Black um die Inszenierung einer Kunstfigur handele. Die Bundesprüfstelle habe den Kunstgehalt des Werkes nicht genügend ermittelt. Insbesondere habe sie die übrigen am Werk beteiligten Künstler nicht angehört. Sie habe sich auch mit dem Kunstwert nicht ausreichend auseinandergesetzt. Dabei habe sie nicht beachtet, dass sein Gesamtwerk eine umfangreiche Beachtung erfahren habe.

Das Gericht hat die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle bestätigt und ausgeführt, Inhalte der CD seien jugendgefährdend, also geeignet, jedenfalls labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche in ihrer Erziehung und Entwicklung zu gefährden. Denn Gewalt werde als adäquates Mittel der Auseinandersetzung propagiert und Frauen und Homosexuelle würden diskriminiert. Die jugendgefährdende Wirkung bestehe auch, wenn man berücksichtige, dass es sich um die Inszenierung einer Rollenfigur handele.

Der Gesichtspunkt der Kunstfreiheit stehe der Indizierung nicht entgegen. Denn die Interessen des Jugendschutzes seien hier höher zu gewichten als die Kunstfreiheit der Urheber. Dabei sei auch zu beachten, dass das Werk durch die Indizierung nicht vollständig verboten werde, sondern die Indizierung lediglich zur Folge habe, dass es Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfe.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

AZ: 19 K 3287/15

Bildquelle: www.wikimedia.org

3 Antworten

  1. Bullshit-o
    und seine bullshit-anwälte werden wohl ein weiteres Rechtsmittel einlegen.
    Hauptsache ist doch, dass Bullshit-o im Gespräch bleibt.

  2. Künstlerscheiße:
    A bullshit artist is just someone who has lots of experience and is very talented at lying. They making telling bullshit into an art form.

    Es ist mir rätselhaft, wie ein deutsches Gericht die Klage angenommen und nicht wg. offensichtlichen Schwachsinns abgelehnt hat. Denn ‚bullshit‘ ist in der Übersetzung Schwachsinn und nicht Kunst.
    Und wenn sich schon einer Bullshit-o nennt, dann dokumentiert er doch, dass er nur ‚bullshit‘ von sich geben kann.

    Der Vorgang ist aber nicht neu!
    Im Jahre 1961 füllte Manzoni jeweils 30 g seiner eigenen Fäkalien in 90 Dosen und verschloss diese geruchsfest. Die Dosen wurden einzeln von 001 bis 090 durchnummeriert und mehrsprachig mit merda d’artista oder auch Künstlerscheiße beschriftet. Die Dosen verkaufte der Künstler schließlich zum damals aktuellen Goldpreis für 30 g (ca. 37 Dollar)

  3. Interessant ist die Anwaltsbegründung, bzw. die Interpretationen, dass „das Werk aus seinem tiefsten Inneren kommt“ und „dass man als Künstler sogar aus Scheiße Gold machen kann“ oder die andere Erklärung, dass Bullshito`s Vater, ihn einst mit den Worten: „Deine Arbeit ist Scheiße!“ verspottete, was ihn wohl zu dieser Arbeit als Reaktion inspiriert haben könnte.
    Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise aus dem „Bullshit-o Umfeld“ berichten dagegen, dass „Bullshit-o“ in seinem „Bullshito-Song“ dem Belgier Wim Delvoye nacheifern wollte, der in einem seiner Werke, „Cloaca“, eine Maschine konstruierte, die den menschlichen Verdauungsvorgang simuliert, das ihm nach mehreren Jahren Forschungsarbeit und mit der Hilfe von Wissenschaftlern auch gelang, eine der inneren Funktionen des menschlichen Körpers nachzubilden und von menschlichen visuell nicht zu unterscheidende Exkremente zu produzieren. Diese wurden dann, in Folie eingeschweißt und in einem durchsichtigen Quader verpackt, als Kunstwerke verkauft. Die Folie trägt den Schriftzug „Cloaca“.
    So ist Bullshitos Mentalschiss ebenfalls in Folie gepackt und trägt die Aufschrift „Bullshit“ und ist von menschlichen Exkrementen nicht zu unterscheiden.

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