Getränkedosen-Fabrik: Bebauungsplan vorläufig suspendiert.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage einen Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark zur Erweiterung eines Industrieareals zur Getränkeproduktion einstweilen für nicht vollziehbar erklärt. Ein in der Getränkebranche tätiges Unternehmen beabsichtigt in Baruth den Ausbau seiner Getränkeproduktion durch Vergrößerung des Standorts. Hierfür ist geplant, ein neben bestehenden Produktionsstätten gelegenes, rund 17 ha großes Waldgebiet […]
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