Gleichgeschlechtliches Ehepaar obsiegt beim EuGH.
Ein EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, die Ehe zweier Unionsbürger gleichen Geschlechts anzuerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde, in dem diese von ihrem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht haben. Urteil des EuGH in der Rechtssache C-713/23 | Wojewoda Mazowiecki Zwei polnische Staatsangehörige, die in Deutschland geheiratet haben, beantragten die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen […]
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