Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam.
Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat mit einem am 30.09.2025 verkündeten Urteil die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt. Das Landesarbeitsgericht entschied, die Klägerin sei bereits im Rahmen […]
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