Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“.
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt. Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses gemeinsam mit ihrer Tochter […]
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