Bundesgerichtshof zur „Wittenberger Sau“.
BGH-Urteil vom 14. Juni 2022 – VI ZR 172/20. Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief – die „Wittenberger Sau“ – nicht entfernt werden muss. Sachverhalt: Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich […]
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