EU-Beamte: Der Anspruch auf einen Steuerfreibetrag für ein in Ausbildung befindliches Kind erlischt spätestens mit Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes.
Urteil des EuGH in der Rechtssache C-137/24 P | Heßler/Kommission. Beamte der Europäischen Union erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind eine monatliche Kinderzulage. Die Zulage wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gewährt. Auf begründeten Antrag wird sie bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Darüber […]
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