Urteil des Landgerichts Saarbrücken im „Glasfaser-Mordprozess“ rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 19. März 2026 – 6 StR 443/25. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der vier Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 5. Februar 2025 – nach teilweiser Einstellung des Verfahrens gegen drei Angeklagte wegen Computerbetrugs nach § 154 Abs. 2 StPO – verworfen. Das Landgericht hat […]
Weiterlesen →







