Palästina-Kongress 2024: Auflösung und Verbot rechtswidrig.
Die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kongress sollte im April 2024 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in geschlossenen Räumen in Berlin stattfinden. Im Vorfeld der Veranstaltung erließ die Berliner Polizei verschiedene Beschränkungen, u.a. verbot sie die Verwendung bestimmter Parolen. Außerdem […]
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