Bei einem auf der Quarantänestation der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg in Neuruppin-Wulkow seit 6. Mai 2020 untergebrachten Untersuchungshäftling ist gestern Abend bei einer medizinischen Untersuchung eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt worden. Der Gefangene wurde umgehend zur weiteren Beobachtung auf die Isolierstation der JVA überführt. Dieser Bereich ist eine nochmals besonders geschützte Einrichtung mit Ganzkörperschutzkleidungspflicht.
Die vom Justizministerium für die Quarantänestationen des Justizvollzugs angewiesenen Präventionsmaßnahmen hätten sich bewährt und – nach jetzigem Kenntnisstand – eine Ausbreitung des Virus in den Anstalten verhindert. Vorkehrungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos in den Vollzugsanstalten hat das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg bereits frühzeitig mit Erlass vom 20. März 2020 verfügt, drei Tage vor dem Lockdown in Deutschland.
Da eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger zu Beginn einer Inhaftierung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, werden nach dem Erlass des Ministeriums Neuaufnahmen wie Verdachtsfälle behandelt. Zur Minimierung des Infektionsrisikos erfolge die Aufnahme neuer Gefangener deshalb in eigens eingerichteten Quarantänestationen. Mund-Nasen-Masken und Handschuhe gehörten zur Standardausrüstung der auf der Quarantänestation tätigen Bediensteten. Die Quarantänestationen sind zudem räumlich und organisatorisch vom Normalvollzug getrennt. Eine Verlegung in den Haftbereich erfolge erst, wenn nach 14 Tagen der Unterbringung keine Symptome aufgetreten sind.
Bei einem Auftreten von Corona-Symptomen oder im Verdachtsfall veranlasse die Anstalt die Testung des Gefangenen. Nach einem positiven Testergebnis wird der Infizierte auf die Isolierstation der jeweiligen Anstalt verlegt und medizinisch betreut.
Bei sich steigernder Symptomatik, die jedoch noch keiner Intensivmedizinischen Behandlung bedürfe, komme eine Unterbringung in der Krankenstation der JVA Brandenburg an der Havel in Betracht. Werde darüber hinaus eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, erfolge die Behandlung des Corona-Erkrankten – unter Bewachung – in einem Krankenhaus.
Vor dem aktuellen Fall in der JVA Nord-Brandenburg seien landesweit insgesamt acht Gefangene auf Covid-19 getestet wurden – stets mit negativem Ergebnis.