„Das Grundgesetz garantiert das Recht zur freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt angesichts des heutigen 72. Jahrestags des Grundgesetzes heraus, dass dessen Grundrechte uneingeschränkt fortgelten, auch wenn die Corona-Pandemie Bundesregierung und Gesetzgeber zu teilweise harten und weitreichenden Einschränkungen von Freiheiten gezwungen hat. In ihrem aktuellen Podcast sagt Merkel: „Wo Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, sind zumindest zeitweise solche Einschränkungen erlaubt.“ Man sei dabei jedoch verhältnismäßig vorgegangen und habe die Maßnahmen zeitlich auf das absolut nötige Maß beschränkt.

Das Grundgesetz garantiere aber auch, dass über jede Maßnahme der Regierungen diskutiert und gestritten werden könne, betont die Bundeskanzlerin. Das sei seit Beginn der Pandemie immer wieder auch geschehen – „im Bundestag, in den Landesparlamenten, in den Medien und in der Öffentlichkeit“.  Da das Virus noch nicht besiegt sei, bleibt es daher weiter gemeinsame Aufgabe, mit Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen, sagt Merkel. 
 
Die Mütter und Väter unserer Verfassung hätten ein stabiles Fundament geschaffen, „das bis heute unser Zusammenleben trägt – in Freiheit, in Demokratie, im Rechtsstaat“, so die Kanzlerin. Angesichts der jüngsten antisemitischen Äußerungen auf Demonstrationen macht Merkel im Podcast noch einmal klar: „Das Grundgesetz garantiert das Recht zur freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung. Aber es lässt keinen Raum für Angriffe gegen Menschen anderen Glaubens, keinen Raum für Gewalt, Rassismus und Hetze.“ Wer Hass gegen Juden auf unsere Straßen trage, stelle sich außerhalb des Grundgesetzes.

Hinweis: Der Video-Podcast seit Samstag unter www.bundeskanzlerin.de abrufbar. Unter dieser Internetadresse ist dann auch der vollständige Text zu finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*